• Karten-Führerscheine der Jahrgänge 1999 bis 2001 sind ungültig.
  • Umtausch kostet im Schnitt 25 Euro, kann aber deutlich teurer werden.
  • In einigen Landkreisen dauerte das zehn bis zwölf Wochen.

Nach den alten Papier-Führerscheinen sind jetzt auch die ersten Scheckkarten-Führerscheine ungültig geworden. Wer trotzdem noch mit Karten-Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001 herumfährt, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro.

Florian Wagner vom ADAC in Sachsen sagte bei MDR AKTUELL: "Auch die Scheckkarten-Führerscheine müssen umgetauscht werden, weil sie zur Zeit ihrer Ausstellung noch nicht im EU-fälschungssicheren Design waren." Seit 2013 wird deshalb ein neues eingeführt, das als fälschungssicher gilt.

Fristen für den Umtausch
Ausstellungsjahr Datum, bis der Umtausch erfolgt sein muss
1999 – 2001 19. Januar 2026
2002 – 2004 19. Januar 2027
2005 – 2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012 – 18.1.2013 19. Januar 2033

(Quelle: ADAC)

Frist für Umtausch am 19. Januar ausgelaufen

Der Umtausch folgt einem gesetzlich geregelten Zeitplan: Die erste Frist endete am 19. Januar 2026, bis dahin hätten sich Inhaber von Karten-Führerscheinen der Jahre 1999 bis 2001 einen neuen machen lassen müssen. Dafür braucht es ein biometrisches Passbild, den Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung und den alten Führerschein.

Umtausch dauert meist nur wenige Minuten

Ist alles da, geht es schnell, sagte Florian Wagner vom ADAC dazu: "Also ich sage mal so, in unter zehn Minuten ist das ganze Bürokratische durch. Man muss halt mit seinem Führerscheinbild (...) und mit seinem Personalausweis aufschlagen. Dann ist das Ganze auch schon erledigt."

Es gibt aber hier und da lokale Besonderheiten – teilweise kuriose. So freut man sich im Landkreis Zwickau etwa zusätzlich auf einen Nachweis über die bestandene Fahrerlaubnisprüfung.

Teilweise zusätzliche Gebühren

Kostenlos ist der Umtausch auch nicht. Wagner rechnete "mit ungefähr 25 Euro. Das ist so der Bundesdurchschnittswert, den man sozusagen für die Beantragung und Neuausstellung berechnen muss."

Manche Kommunen nennen online tatsächlich diese Gebühr. Es geht aber auch teurer. Wer einen Vor-Ort-Termin braucht, statt den Umtausch online zu regeln, zahlt etwa im Erzgebirgskreis drauf. Direktversand kostet ebenfalls extra. Muss dann noch ein biometrisches Passbild gemacht werden, kann der Umtausch bis zu 33 Euro kosten – so etwa in Mansfeld-Südharz. Und für eine Express-Bearbeitung können die Kosten bis 50 Euro steigen.

Das allerdings hätte es nicht gebraucht: Wer im November noch einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde hatte, dürfte bis Mitte Dezember seinen neuen Führerschein bekommen haben.

Mancherorts wochenlange Bearbeitung

Laut ADAC war etwa in Dresden und im Landkreis Meißen offiziell eine Bearbeitungszeit von zwölf Wochen angegeben, in Görlitz von zehn. In Leipzig kann dafür ein Briefkasten am Technischen Rathaus genutzt werden.

Wie schnell es dann geht, wird sich zeigen. Dem Vernehmen nach war der Leipziger Briefkasten am Morgen des 19. Januars brechend voll. Denn wer seit diesem Montag mit dem ungültigen Führerschein weiter fährt, muss mit einem Bußgeld von gut zehn Euro rechnen.

MDR AKTUELL, Jessica Brautzsch / ksc

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