• Laut BGH handelt es sich bei der rechtsextremistischen Kampfsportgruppe "Knockout 51" nicht um eine Terrorgruppe.
  • Das OLG Jena verurteile die Mitglieder zuvor wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung.
  • Der BGH muss das Strafmaß gegen einzelne Mitglieder jedoch teils neu bewerten.

Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die rechtsextremistische Kampfsportgruppe "Knockout 51" zwar eine kriminelle, aber keine terroristische Vereinigung (Az. 3 StR 33/25). Das oberste deutsche Strafgericht bestätigte damit größtenteils das Urteil des Oberlandesgerichtes Jena. Allerdings muss das Strafmaß für drei Knockout-Mitglieder neu festgesetzt werden.

OLG Jena sah keine Terrorgruppe

Die Bundesanwaltschaft hatte 2022 vier mutmaßliche Köpfe der Gruppe festnehmen lassen. Das OLG Jena verurteilte sie 2024 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung zu Haftstrafen bis knapp vier Jahren.

Die Bundesanwaltschaft hatte deutlich höhere Strafen gefordert. Ihrer Ansicht nach handelte es sich bei "Knockout 51" neben einer kriminellen Vereinigung auch um eine terroristische. Die Angeklagten hätten geplant, ihre politischen Gegner durch den Einsatz von Messern, Äxten und Macheten zu töten, hatte ein Vertreter der Behörde bei der Verlesung der Anklage am OLG erklärt.

Das OLG Jena folgte jedoch nicht der Einschätzung der Bundesanwaltschaft, dass es sich um eine Terrorgruppe handelt. Die Gruppierung sei auf Körperverletzungen, nicht aber auf Mord und Totschlag ausgerichtet gewesen.

Neues Strafmaß für drei Mitglieder

Der BGH konnte bei seiner Überprüfung des Urteils in diesem Punkt keine Rechtsfehler erkennen. Er hob allerdings den Schuldspruch eines Angeklagten auf, weil ein Waffendelikt womöglich falsch bewertet wurde. Außerdem muss das OLG Jena die Haftstrafen gegen diesen und zwei weitere Angeklagte neu bemessen. Das Urteil gegen den vierten Beschuldigten ist hingegen ab sofort rechtskräftig.

dpa (jst)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke