Inhalt des Artikels:

  • Was wird Maja T. vorgeworfen?
  • "Hammerbande", "Antifa-Ost", "Budapest-Komplex": Welcher Gruppe wird Maja T. zugerechnet?
  • Warum ist die Auslieferungsgeschichte von Maja T. relevant?
  • Wie ist der Status Quo in Ungarn?
  • Wie verteidigt sich Maja T.?
  • Was droht Maja T.?
  • Wie geht es nach dem Urteil weiter?
  • Könnte Maja T. nach einer Verurteilung nach Deutschland zurückkommen?
  • Welche anderen Prozesse gibt es noch?

Im Fall Maja T. wird am Mittwoch das Urteil in Budapest erwartet. Die wichtigsten Antworten zum Prozess und den Umständen haben wir im Folgenden zusammengefasst.

Was wird Maja T. vorgeworfen?

Der non-binären Person aus Jena werden zwei Überfälle auf Rechtsextremisten vorgeworfen, die am Rande des sogenannten "Tag der Ehre", einer Ansammlung rechtsextremer Veranstaltungen im Februar 2023 in Budapest, stattgefunden haben. Es handelt sich um den Angriff auf drei polnische Rechtsnationalisten am 9. Februar sowie den Angriff auf ein ungarisches "Blood and Honour"-Mitglied und dessen Freundin am 10. Februar. Dabei geht es nicht um den Angriff, der in einem bekannten Video zu sehen ist und von den ungarischen Behörden bereits in der Vergangenheit veröffentlicht wurde.

"Hammerbande", "Antifa-Ost", "Budapest-Komplex": Welcher Gruppe wird Maja T. zugerechnet?

Maja T. gehört zu einem Personenkreis, den der Generalbundesanwalt als zusammenhängende, linksextreme kriminelle Vereinigung betrachtet. In der Öffentlichkeit wurden und werden dafür Begriffe wie "Hammerbande" oder "Antifa Ost" verwendet. Unterstützer sprechen auch vom "Budapest Komplex".

Maja T. hat zwar mutmaßlich Verbindungen bzw. Schnittmengen zum Kreis der Beschuldigten, die sich gerade in Staatsschutzverfahren vor den Oberlandesgerichten in Dresden und Düsseldorf wegen Mitgliedschaften in einer kriminellen Vereinigung verantworten müssen.

Jedoch hat das OLG München im Verfahren gegen Hanna S., welche sich ebenfalls für Angriffe in Budapest verantworten musste, bereits festgestellt, dass es sich bei der kriminellen Vereinigung aus Budapest um eine andere Vereinigung handelt als jene, um die es im Verfahren gegen Lina E. vor dem OLG Dresden ging.

Warum ist die Auslieferungsgeschichte von Maja T. relevant?

Nach längerer Suche wurde Maja T. im Dezember 2023 von Beamten des LKA Sachsen in Berlin festgenommen und in die JVA Dresden in Untersuchungshaft verbracht. Infolge eines von Ungarn gestellten Auslieferungsantrags auf Grundlage eines von Ungarn erwirkten Europäischen Haftbefehls entschied das Kammergericht Berlin zwar, dass eine Auslieferung nach Ungarn stattfinden könne.

Dagegen hatte die Verteidigung juristische Schritte angekündigt, so auch eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe. Diese wurden im Juni 2024 vom LKA Sachsen jedoch nicht abgewartet und stattdessen die Auslieferung vollzogen. Das Bundesverfassungsgericht stellte im Februar 2025 fest, dass diese Auslieferung rechtswidrig war.

Wie ist der Status Quo in Ungarn?

Seitdem sitzt Maja T. in ungarischer Untersuchungshaft und beklagt die dortigen Haftbedingungen. Neben Isolationshaft und anfänglich permanenter Videoüberwachung mangelt es laut eigener Auskunft auch an angemessener Verpflegung und einem angemessenen hygienischen Zustand der Zellen. Immer wieder war beispielsweise die Rede von Ungezieferbefall wie Bettwanzen und Kakerlaken.

Die Klagen über die Haftbedingungen wurden zwischenzeitlich so stark, dass Maja T. sich im Sommer 2025 entschied, in einen 40-tägigen Hungerstreik zu treten. Dieser wurde schließlich abgebrochen, als Maja T.s Gesundheitszustand so bedrohlich wurde, dass Ärzte bereits über invasive Eingriffe, etwa die Implantation eines Herzschrittmachers und Zwangsernährung, diskutierten.

Wie verteidigt sich Maja T.?

In einer Presseerklärung nannte Wolfram Jarosch, Maja T.s Vater, das Verfahren Ende Januar einen "inszenierten Schauprozess". Videos, die die Beteiligung seines Kindes an einer Tat belegen sollen, würden eine vermummte Person zeigen, die keine Gewalttaten ausübe, mehr noch, von der nicht klar sei, ob es sich um Maja T. handelt. Für eine zweite vorgeworfene Tat liegen laut Jarosch gar keine Beweise oder Indizien dafür vor, dass Maja überhaupt vor Ort war. T.s ungarischer Verteidiger Tamás Bajáky plädierte folglich bereits auf Freispruch.

Was droht Maja T.?

Maja T. drohen wegen der Anschuldigungen bis zu 24 Jahre Haft. Jedoch ist davon auszugehen, dass eine mögliche Haftstrafe nicht derart hoch ausfallen würde. Bereits im Vorfeld hatte die Staatsanwaltschaft im Gegenzug für ein Geständnis eine maximale Haftstrafe von 14 Jahren angeboten. Maja T. schlug dieses Angebot aus.

Wie geht es nach dem Urteil weiter?

Zunächst wird wichtig, ob Maja T. und ihre Verteidigung das Urteil akzeptieren oder Rechtsmittel einlegen. Werden Rechtsmittel eingelegt, bleibt Maja T. aller Voraussicht nach in ungarischer Untersuchungshaft, bis über die Rechtsmittel entschieden wurde bzw. ein eventuelles Revisionsverfahren abgeschlossen ist.

Erlangt das Urteil Rechtskraft – weil auf Rechtsmittel verzichtet wird oder diese verworfen werden – wäre denkbar, dass Familie und Verteidigung eine Überstellung nach Deutschland erwirken wollen. Daran wären dann auch deutsche Behörden über Kanäle im Hintergrund wie auch über diplomatische und offizielle Kanäle beteiligt.

Könnte Maja T. nach einer Verurteilung nach Deutschland zurückkommen?

Nach deutschem Recht und internationalen Vereinbarungen ist es grundsätzlich möglich, dass eine Person, die im Ausland verurteilt oder inhaftiert wird, ihre Haftzeit in Deutschland vollstreckt, zum Beispiel mittels Überstellungsabkommen zwischen Staaten. Ein solcher Mechanismus existiert in der EU, allerdings muss er von den beteiligten Staaten einvernehmlich angewendet werden. Ungarn hat bei früherer Gelegenheit signalisiert, dass es einer solchen Überstellung zustimmen würde.

Deutschland müsste die von einem ungarischen Gericht verhängte Haft "in Art und Dauer" anerkennen. Erst nach Anerkennung der Strafe könnte ein deutsches Gericht dann im Rahmen einer Einzelfallprüfung nach Verbüßung eines Teils der Haft eine Strafrestaussetzung zur Bewährung vornehmen. Theoretisch wäre auch eine Gnadenentscheidung möglich, was allerdings äußerst selten vorkommt.

Ein Vollzug im Hausarrest mit elektronischer Aufenthaltsüberwachung ("Fußfessel") ist in Deutschland fast nie Ersatz für Haft. Sie käme zum Einsatz bei Bewährung oder Führungsaufsicht.

Welche anderen Prozesse gibt es noch?

Am Oberlandesgericht München wurde im September das Verfahren gegen Hanna S. beendet, der ebenfalls Überfälle in Budapest am Rande des Tags der Ehre im Februar 2023 vorgeworfen wurden. Die Frau wurde wegen der Überfälle zu fünf Jahren Haft verurteilt. Gegen weitere Beschuldigte wird derzeit am OLG Düsseldorf und am OLG Dresden verhandelt.

In Düsseldorf stehen vor allem Beschuldigte aus Jena vor Gericht, denen die Bundesanwaltschaft die Überfälle in Budapest sowie einen Überfall auf zwei Rechtsextreme aus dem Umfeld der "Neuen Stärke Partei" in Erfurt sowie auf einen Laden der Bekleidungsmarke Thor Steinar ebenfalls in Erfurt vorwirft.

Am OLG Dresden wird der Prozess gegen Johann G., den Verlobten von Lina E., und sechs weitere Beschuldigte geführt. Dort geht es nicht nur um die Überfälle in Budapest, sondern auch zahlreiche weitere Vorfälle.

MDR (elo)

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