• Oft erhöhen Betriebe ihre Betriebsrenten nicht – und kommunizieren das nicht ordnungsgemäß. Ermöglicht wird das durch eine unklare Gesetzeslage.
  • Grund für eine fehlende Erhöhung kann eine schlechte wirtschaftliche Lage des Betriebs sein. Doch das betrifft vor allem kleine und mittelständische Unternehmen.
  • Politisch sollen die Regelungen so angepasst werden, dass sich zumindest große Konzerne nicht mehr so leicht vor Anpassungen drücken können.

Es gibt Rechtsanwälte, die können allein von der Betriebsrente leben. Genauer gesagt: von den Streitfällen um sie. Horst Metz aus Köln hat sich darauf spezialisiert. Als Anwalt, aber auch als Vorsitzender des Bundesverbands der Betriebsrentner.

Unklare Gesetze: Betriebe versuchen zu mogeln

Was unser MDR-AKTUELL-Nutzer erlebt hat, komme häufiger vor, sagt Metz: Die Rente werde nicht erhöht – und das Unternehmen versuche dann, mit Stillhalten durchzukommen: "Nach der Rechtsprechung muss das Unternehmen natürlich informieren." Aber im Gesetz stehe es nicht ausführlich. "Und dann sagen die Betriebe: Wenn es nirgendwo steht, muss ich es doch nicht tun, oder?"

Erhöhungsstopps teilweise berechtigt

Damit spielt Horst Metz auf die Geschichte unseres Nutzers an: Dessen Arbeitgeber war das Chemie-Unternehmen Inovyn, eine Tochter des britischen Ineos-Konzerns. Im Juni 2025 war die Anpassung seiner Betriebsrente fällig.

Warum wurde sie nicht erhöht? Und warum hat das Unternehmen seinen früheren Mitarbeiter nicht informiert? MDR AKTUELL schickt diese Fragen am 9. Januar an Ineos Inovyn. Darauf geantwortet hat das Unternehmen trotz mehrfacher Nachfrage bis heute nicht.

Am 26. Januar schreibt der Personalmanager am deutschen Standort in Rheinberg lediglich: "Jeder ehemalige Mitarbeitende hat die Kontaktdaten unserer Personalabteilung, an die er sich bei jeglichen Fragen wenden kann."

Das hat unser User nach eigenen Angaben im letzten halben Jahr bereits mehrfach getan. Für Ineos Inovyn mag es wegen der wirtschaftlichen Lage durchaus Gründe geben, seinen Betriebsrentnern nicht mehr zu zahlen: Im Oktober gab man bekannt, zwei Produktionsanlagen in Rheinberg schließen zu müssen – 175 Arbeitsplätze fallen weg.

Kleinere Unternehmen eher von Kapitalproblemen betroffen

Was fehlt, ist die offizielle Begründung. Horst Metz vom Betriebsrentnerverband fordert daher genauere Vorgaben – nicht nur, wenn es ums Informieren geht.

So stört ihn im Gesetzestext etwa der Begriff "wirtschaftliche Lage". Den hätten erst die Arbeitsgerichte mit Leben füllen müssen: "Dann haben die Betriebe gesagt: Was kann ich aus der Bilanz lesen? Das Eigenkapital. Wenn da kein Eigenkapital ist oder es erst aufgefüllt werden muss, weil es verbraucht worden ist, dann braucht der Arbeitgeber nicht anzupassen." Das sei bei kleinen und mittelständischen Unternehmen auch richtig so.

Politik: Fokus auf große Konzerne legen

Für internationale Konzerne sei es hingegen möglich, das Eigenkapital einzelner Tochterfirmen klein zu halten. Metz‘ Bemühungen stoßen in der Politik bisher auf wenig Gegenliebe. Strengere Vorgaben im Gesetz lehnen sowohl das SPD-geführte Arbeitsministerium als auch die Union ab.

Ein Argument: So käme noch mehr Bürokratie auf die Betriebe zu. Wenn es um Großkonzerne geht, zeigt sich CDU-Rentenpolitiker Pascal Reddig allerdings aufgeschlossen: "In den großen Konzernen sieht es in der Tat anders aus. Und deswegen halte ich es dort auch für richtig, gezielt zu schauen, welche Möglichkeiten es gibt, um diese 'Schlechtrechnerei' zu unterbinden." Es habe in dem Bereich auch schon Klagen gegeben, in denen dann Anpassungen hätten stattfinden müssen.

Rentenkommission erarbeitet Vorschläge

Auch unserem Nutzer bleibt aus Sicht von Rechtsanwalt Horst Metz nur die Klage gegen seinen früheren Arbeitgeber – mit offenem Ausgang. Ebenso offen ist, ob das Gesetz tatsächlich nachgeschärft wird. CDU-Politiker Reddig verweist auf die Arbeit der Rentenkommission, der er selbst angehört. Bis Ende Juni will sie ihre Reformvorschläge vorlegen.

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