Bei der Beschlagnahmung des sogenannten Adenauer-Protestbusses in Döbeln im vergangenen Jahr lief nicht alles rechtens ab. So schätzt es das Landgericht Chemnitz ein. Demnach hätte das Amtsgericht Döbeln die Maßnahme nicht rückwirkend absegnen dürfen.

Wegen technischer Probleme aus Verkehr gezogen

Der Adenauer-Protestbus gehört dem Künstlerkollektiv "Zentrum für Politische Schönheit". Es wollte damit den Christopher Street Day im September 2025 in Döbeln unterstützen. Die Polizei hatte den Protestbus einkassiert, weil dieser technische Mängel aufgewiesen haben soll. Um sich die Beschlagnahme genehmigen zu lassen, hatte die Polizei die Bereitschaftsrichterin informiert - eine übliche Praxis an Wochenenden. Zusätzlich wurde aber auch das Amtsgericht Döbeln eingeschaltet.

Rückwirkenden Beschluss des Amtsgerichts beanstandet

Das Amtsgericht erließ zwei Tage später einen Beschluss zur Beschlagnahme des Busses. Das hätte aber rückwirkend nicht erfolgen dürfen. Ungeklärt ist weiterhin, ob die Polizei den Adenauer-Bus überhaupt hätte beschlagnahmen dürfen. Es gibt widersprüchliche Angaben, ob die zuständige Bereitschaftsrichterin dies mündlich bestätigt oder abgelehnt hatte.

Das Zentrum für Politische Schönheit sieht in dem Beschluss des Landgerichts Chemnitz "einen vollständigen juristischen Sieg". Die Berliner Aktionskünstlergruppe verweist darauf, dass die Staatskasse die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen müsse. Der Protestbus sei zugelassen und weiter im Einsatz, hieß es.

MDR (lam/klw)

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