Bundestag stärkt Rechte leiblicher Väter
Inhalt des Artikels:
- Fall in Sachsen-Anhalt führt zu neuer Rechtsprechung
- Kinder ab 14 Jahren bekommen Mitspracherecht
- Vaterschaftsanerkennung ohne Aufenthaltstitel wird schwerer
Leibliche Väter haben künftig bessere Chancen, auch rechtlich als Vater anerkannt zu werden. Der Bundestag verabschiedete ein Gesetz, dass die Rechte leiblicher Väter stärkt, die nicht mit der Mutter ihres Kindes verheiratet sind. Der biologische Vater hat nun die Möglichkeit, die rechtliche Vaterschaft auch dann geltend zu machen, wenn ein anderer Mann de facto bereits die Vaterrolle erfüllt. Bisher war das nicht möglich.
Fall in Sachsen-Anhalt führt zu neuer Rechtsprechung
Mit der Gesetzänderung werden die Rechte biologischer Väter gestärkt. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance / dpa | Lukas SchulzeDamit wird eine Forderung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Das hatte vor rund zwei Jahren in einem Urteil eine Stärkung der leiblichen Väter im Recht der Vaterschaftsanfechtung gefordert.
Damals ging es um einen Fall aus Sachsen-Anhalt: Ein leiblicher Vater versuchte erfolglos, die vom neuen Lebensgefährten der Mutter anerkannte Vaterschaft anzufechten. Die Karlsruher Richter nahmen das zum Anlass, die alte Rechtslage für verfassungswidrig zu erklären.
Kinder ab 14 Jahren bekommen Mitspracherecht
Kinder, die mindestens 14 Jahre alt sind, bekommen in dem Verfahren ein Mitspracherecht. Das Kind kann verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.
Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können.
Vaterschaftsanerkennung ohne Aufenthaltstitel wird schwerer
Außerdem sollen missbräuchliche Anerkennungen von Vaterschaften erschwert werden. Der Bundestag billigte schärfere Regeln. Dabei geht es vor allem um Fälle, bei denen das Ziel der Anerkennung einer Vaterschaft die Erschleichung eines Aufenthaltstitels oder von Sozialleistungen ist.
Künftig müssen die Ausländerbehörden einer Vaterschaftsanerkennung zustimmen, wenn ein Missbrauchsverdacht vorliegt. Laut Gesetzestext ist der gegeben, wenn in einem Fall die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein sicheres Aufenthaltsrecht vorliegt, im anderen aber nicht. Für Fälle von Missbrauch soll auch ein neuer Straftatbestand geschaffen werden.
dpa, kna (ans)
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