• Krokusse und Narzissen zählen zu geschützten Arten
  • Nabu-Experte rät zu Pflanzenbestimmungs-App
  • Empfehlung: Nicht zu viele Blumen und Zweige sammeln

Frühlingshafte Temperaturen und jede Menge Sonnenschein – da lockt es viele Menschen nach dem langen und kalten Winter nach draußen. Der Eine oder die Andere verspürt sicherlich auch den Wunsch, den Frühling mit in die eigenen vier Wände zu nehmen. Ein kleiner Blumenstrauß ist schnell gepflückt, doch dabei sind einige Regeln zu beachten.

Sich in der freien Natur bedienen ist in Deutschland laut Bundesnaturschutzgesetz erstmal verboten. Hier gibt es jedoch auch einige Ausnahmen.

Viele Pflanzen-Arten stehen unter Naturschutz

Die Liste der besonders geschützten Arten ist lang. Darunter fallen auch die bekannten Frühblüher wie Krokusse oder Narzissen, erklärt Ingo Thienemann, Leiter der Nabu-Regionalgruppe Südraum Leipzig: "Neben Schneeglöckchen, die sowieso schon blühen, und Winterlingen sind auch bald die Wald- und Wiesenschlüsselblumen unterwegs, die sind dann zu beachten, egal ob sie dann am Feldrand stehen oder im Wald. Dort sollte man die Finger davon lassen und sie nicht ausgraben und auch nicht so mitnehmen." Ein grundsätzliches Pflückverbot herrscht zudem in Naturschutzgebieten und Nationalparks.

Außerhalb dieser Bereiche ist ein kleiner Blumenstrauß mit bekannten und häufig vorkommenden Wildblumen in Ordnung. Man sollte also genau bestimmen können, welche Pflanzen man da gerne mit nach Hause nehmen möchte. Dafür eignen sich beispielsweise Pflanzenbestimmungs-Apps. Ingo Thienemann rät: "Am Ende ist das wie beim Pilzesammeln. Wenn ich nicht genau weiß, was ich vor mir habe, dann lasse ich es einfach stehen."

Ausnahmen für Selbstversorgung und die Handstraußregel

Arten, die nicht unter Schutz stehen, darf man in der freien Natur sammeln und pflücken. Vorausgesetzt ist jedoch ein "vernünftiger Grund", so die Ausnahme im Naturschutzgesetz. Darunter fällt zum Beispiel die Selbstversorgung mit Beeren, Pilzen oder Kräutern wie Bärlauch.

Hier sollte man Maß walten lassen, erklärt Ingo Thienemann vom Nabu. Erlaubt ist ein Handstrauß – also so viel Kräuter, wie zwischen Daumen und Zeigefinger passen. Für größere Mengen oder den Weiterverkauf braucht man eine Genehmigung. Wer ohne Genehmigung oder beim Ernten in Schutzgebieten erwischt wird, muss mit einer Geldstrafe rechnen.

Mitmenschen und Natur im Auge behalten

Maß walten zu lassen heiße dann auch, beim Sammeln in der freien Natur nicht nur an sich selbst zu denken, findet Ingo Thienemann. Zweige und Weidenkätzchen sähen vielleicht in der Vase schön aus, aber gerade Wildinsekten bräuchten diese frischen Blüten als Nektarträger. "Wenn man schon unbedingt ein paar Zweige vom Feldrand mitnehmen möchte, dann sollten es wirklich nur einige Wenige sein und der Rest sollte in der Natur verbleiben", sagt Thienemann.

Denn bei vielen Arten gehen die Bestände immer weiter zurück. Am ehesten helfe es also, sich so selten wie möglich in der Natur zu bedienen. Ingo Thienemann vom Nabu rät: "Einfach mal bloß hinschauen und sich dran erfreuen, vielleicht auch mal nur ein Foto machen, dass man sich auch später dran erinnern kann. So tun wir viel mehr für die Natur."

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