Inhalt des Artikels:

  • Wer mehrere Hunde führt, haftet bei Angriff stärker
  • Polizeikommissarin darf von Beförderungen ausgeschlossen werden
  • Revierpächter haftet nicht für Unfälle Unbefugter beim Betreten eines Hochsitzes

Wer mehrere Hunde führt, haftet bei Angriff stärker

Amtsgericht München (Az. 223 C 5188/25)

Helene Hechel* ist mit ihrem französischen Hirtenhund im Park unterwegs. Das kräftige Tier ist nicht angeleint. Auf einer Wiese trifft sie auf eine andere Hundehalterin mit zwei Ridgebacks. Die Vierbeiner gehen aufeinander los, es kommt zur Rangelei. Helene Hechel versucht einzugreifen und wird dabei an Knie und Hand verletzt. Ihr Hund muss sogar operiert werden. Eine geplante Urlaubsreise muss die Hundehalterin stornieren. Deshalb nimmt Frau Hechel das Frauchen der anderen beiden Hunde sowie ihre Haftpflichtversicherung in die Pflicht. Die wollen aber nicht zahlen und so wird die Sache am Amtsgericht München verhandelt – mit folgendem Beschluss:

Irrelevant ist, welcher Hund mit der Rauferei begonnen hat. Da aber durch das gleichzeitige Führen von zwei großen Hunden eine gesteigerte Rudeldynamik besteht, überwiegt die spezifische Tiergefahr der Beklagten. Sie haftet zu zwei Dritteln, die Klägerin zu einem Drittel.

In Summe muss die Halterin der beiden Ridgebacks knapp 1.500 Euro Schadenersatz sowie 1.500 Euro Schmerzensgeld an die Klägerin zahlen.

Polizeikommissarin darf von Beförderungen ausgeschlossen werden

Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 2 L 3912/25)

Klara Kluge* ist Polizeikommissarin und hat kürzlich erst ihren Geschlechtseintrag ändern lassen – von männlich auf weiblich. Der Hintergrund: Seit Jahren arbeitet sie engagiert und erhält positive Beurteilungen. Wenn es aber um Beförderungen geht, ziehen andere Kolleginnen und Kollegen regelmäßig an ihr vorbei. Und weil Klara Kluge im Intranet erfahren hat, dass eine Kollegin nach der Änderung ihres Geschlechtseintrags zeitnah befördert wurde, tut sie es ihr gleich. Im Kollegenkreis äußert die Polizeikommissarin danach offenbar Sätze wie: "Nächstes Jahr bin ich wieder ein Mann" oder "Diesen Monat knallt es bei den Beförderungen". Das Polizeipräsidium leitet ein Disziplinarverfahren ein und schließt die Beamtin vom aktuellen Beförderungsverfahren aus. Der Fall landet am Verwaltungsgericht Düsseldorf und das betont:

Bereits die Ankündigung, sich auf Kosten von Kollegen rechtsmissbräuchlich einen Vorteil bei der Beförderung zu verschaffen, stellt eine Dienstpflichtverletzung dar. Die Äußerungen wirken als gezielte Provokation im Kollegenkreis und sind geeignet, den Betriebsfrieden erheblich zu stören. Der vorläufige Ausschluss von Beförderungen ist rechtmäßig.

Die Polizeikommissarin bleibt also auf ihrem Dienstgrad sitzen.

Revierpächter haftet nicht für Unfälle Unbefugter beim Betreten eines Hochsitzes

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 11 U 9/25)

Zum Schluss ein tragischer Fall: René Reher* ist mit einem Freund zum Jagen in einem fremden Revier unterwegs. Der Begleiter besitzt den dafür nötigen Jagdschein und eine Erlaubnis der Revierpächter. An einer Lichtung klettern die Männer auf einen Hochsitz – ein Warnschild ignorieren die beiden. Beim Herunterklettern passiert dann das Unglück: Die oberste Sprosse der Leiter bricht. René Reher stürzt mehrere Meter in die Tiefe und stirbt später an seinen Verletzungen. Seine Lebensgefährtin klagt gegen die Revierpächter auf Schadenersatz und Unterhalt für die Kinder. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sieht die Pächter aber nicht in der Pflicht:

Eine Verkehrssicherungspflicht besteht nur gegenüber Personen, die zur Nutzung des Hochsitzes befugt sind. Jagdliche Einrichtungen sind vom allgemeinen Betretungsrecht ausgenommen. Wer einen Hochsitz trotz Warnschilds besteigt, nutzt ihn bestimmungswidrig.

Den Hinterbliebenen steht keine Entschädigung zu.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke