Jobcenter übernehmen Heizkosten nur, wenn sie nicht überdurchschnittlich hoch sind
- Bis zu welcher Höhe die Heizkosten übernommen werden, richtet sich nach regionalen Durchschnittswerten und der individuellen Wohnsituation.
- Liegen die Heizkosten deutlich darüber, übernimmt das Jobcenter nur den angemessenen Anteil und der Rest muss selbst gezahlt werden.
- Smart Meter zur Kontrolle des Energieverbrauchs einzusetzen, halten Politikerinnen von Union und Linken für den falschen Ansatz.
Das Jobcenter zahlt grundsätzlich die Heizkosten der Bürgergeldempfänger. Allerdings nicht in beliebiger Höhe, sondern in angemessener Höhe, sagt Antje Wiesner vom Jobcenter Leipzig.
Angemessene Höhe regional unterschiedlich
Was angemessen ist, legt jedes Jobcenter mithilfe des regionalen Heizspiegels fest. Der gibt an, wie viel Energie in der Region in vergleichbaren Gebäuden im Schnitt verbraucht wird. Berücksichtigt wird unter anderem, wie groß die Wohnung ist und ob etwa mit Gas oder Fernwärme geheizt wird.
Es spielen aber noch weitere individuelle Faktoren eine Rolle, erklärt Wiesner: "Da geht es eben auch um gewisse Defizite am Wohnraum." So werde zum Beispiel berücksichtigt, wenn es keine oder nur eine schlechte Dämmung gibt, die Fenster undicht sind oder umliegende Wohnungen leer stehen. "Das soll damit abgefedert werden."
Unangemessen hohe Heizkosten werden nicht übernommen
Es gibt also schon Obergrenzen bei den Heizkosten, die aber nicht starr sind, sondern sich an der Lebenswirklichkeit der Bürgergeldempfänger orientieren. Liegen die Kosten deutlich über dem Durchschnitt des Heizspiegels, kann das Jobcenter die Heizkosten als unangemessen hoch bewerten. "Dann werden die angemessenen Heizkosten übernommen und der Rest ist dann quasi in Eigenleistung zu erbringen", sagt Wiesner.
Wie viel geheizt wurde, entnehmen die Jobcenter den jährlichen Nebenkostenabrechnungen der Bürgergeldempfänger. Direkten Zugriff auf so genannte Smart-Meter – also Verbrauchszähler, die Echtzeit-Daten senden – haben die Jobcenter nicht.
Sensibilisierung statt Überwachung
Sahra Mirow, sozialpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, ist dafür, dass das auch so bleibt. "Wollen wir wirklich einen Überwachungsstaat im Wohnzimmer?" Das sei schon allein aus Datenschutzgründen schwierig. "Ich finde nicht, dass Sozialleistungsempfänger dazu verpflichtet werden dürfen, nur um einen vermeintlichen Erziehungseffekt zu erzielen."
Einen ähnlichen Standpunkt vertritt auch Hülya Düber, die für die Unions-Fraktion im Bundestag sitzt. Die frühere Sozialdezernentin der Stadt Würzburg ist der Meinung, dass es wichtiger ist, betroffene Bürgergeldempfänger beim Thema Heizen zu sensibilisieren. "Statt so einer technisierten stärkeren Überwachung würde ich mich dafür aussprechen wollen, auch stärker auf Beratung zu setzen."
Einige Jobcenter beraten auch in Energiefragen
So böten viele Jobcenter beispielsweise Energiesparberatungen an. "Aber ich finde, dass diese Angebote deutlicher ausgebaut werden könnten, um Menschen auch bei dem Thema zu begleiten."
Das Jobcenter Leipzig hat selbst keine eigenen Energieberater. In Fällen, in denen die Betriebskosten besonders hoch ausfallen, werden die Bürgergeldempfänger aber an die Verbraucherzentrale Sachsen oder die kommunale Energiesparberatung vermittelt, um dort Hilfe zu bekommen.
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