Der Meta‑Konzern muss wegen heimlicher Datensammlung 3.000 Euro Schadenersatz zahlen. Das Oberlandesgericht Jena verurteilte den Mutterkonzern von Facebook und Instagram am Montag, weil er über sogenannte "Business‑Tools" heimlich das Surfverhalten von Nutzerinnen und Nutzern verfolgte - selbst dann, wenn sie nicht eingeloggt waren und keiner Datenübermittlung zugestimmt hatten.

Daten über Erkrankungen gesammelt

Das Tool protokollierte unter anderem, welche Internetseiten Menschen besuchten, welche Produkte sie anklickten, wofür sie sich interessierten und was sie online kauften. Diese Informationen wurden auch außerhalb der Meta‑Plattformen gesammelt. Dabei konnten laut Urteil besonders schutzwürdige Daten erfasst werden, etwa zu psychischen Erkrankungen, Recherchen nach therapeutischer Hilfe oder Medikamentenbestellungen.

Der Senat spricht von einer "anlasslosen Datensammlung", die zentrale Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts verletzt - darunter Transparenz, Zweckbindung und Datenminimierung.

Meta muss dem Kläger nicht nur Schadenersatz zahlen, sondern ihm auch umfassend Auskunft über alle gespeicherten Daten geben und diese löschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.

MDR (jhi/caf)

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