Muss Deutschland Touristen aus der Golfregion evakuieren?
- Sitzen Reisende aufgrund von Krisen im Ausland fest, haben Reiseveranstalter und Airlines verschiedene Betreuungspflichten – auch den Rücktransport.
- Aufgrund des Krieges im Iran findet in der Golfregion jedoch kein Flugverkehr statt. Die Bundesregierung will Charterflüge für eine Rückholaktion organisieren.
- Ein verfassungsrechtlicher Anspruch besteht nicht. Reisende müssen sich noch in Geduld üben.
Für die gut 30.000 in der Golfregion gestrandeten Deutschen gibt es derzeit vor allem eine Regel, sagt Kerstin Heinen, Sprecherin des Deutschen Reiseverbands: "Die Reisenden müssen sich an die Ansagen und die Vorgaben der Behörden vor Ort halten und auch an das, was die Reiseveranstalter ihnen mit auf den Weg geben."
So sei es zum Beispiel erforderlich, dass Reisende aktuell in den Hotels bleiben, so gut es möglich ist und sich vor allen Dingen nicht einfach auf den Weg machen und versuchen, selber eine Lösung zu finden.
Die Reisenden müssen sich an die Ansagen und die Vorgaben der Behörden vor Ort halten.
Im Krisenfall: Reiseveranstalter und Airlines haben Betreuungspflichten
Denn gerade Pauschalreisende sollten sich auf den Reiseveranstalter verlassen, wenn die geplante Rückreise nicht möglich ist, erklärt Carolina Woytal, Co-Leiterin und Sprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums: "Der Veranstalter muss den Reisenden wieder nach Hause bringen und dann auch für einen Ersatztransport sorgen, falls der ursprünglich vorgesehene Flug so nicht mehr stattfinden kann. Und hinzu kommen natürlich entsprechende Betreuungs- und auch Unterbringungspflichten."
Gesetzlich vorgesehen sind drei Tage – allerdings können Reiseveranstalter auch freiwillig mehr Tage übernehmen. Individualreisende, die Flug und Unterkunft selbst gebucht haben, haben es da durchaus schwerer, erklärt Woytal.
Für diejenigen gelte dann vor allem alles, was in der Fluggastrechte-Verordnung festgehalten ist: "Auch hier haben die Airlines vor allem erst mal eine Betreuungspflicht, also Mahlzeiten, Getränke, Hotelübernachtung, Transfer vom und zum Flughafen, falls möglich, auch Kommunikationsmöglichkeiten, wenn der Flug dann gestrichen wird. Und natürlich muss die Airline mich dann auf die nächste Flugmöglichkeit umbuchen."
Bundesregierung organisiert Charterflüge
Gerade dieser Punkt sei aber im Moment eher ein weitgehend ausgehöhltes Recht – da über mehreren Staaten der Luftraum gesperrt ist und schlicht keine Linienflüge verkehren. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung nun Charterflüge angekündigt, die Reisende aus dem Oman und Saudi-Arabien holen sollen.
Damit folgt sie ihrer Schutzpflicht für deutsche Staatsbürger im Ausland, erklärt Woytal vom Europäischen Verbraucherzentrum: "Das bedeutet ganz konkret, dass die Bundesregierung verpflichtet ist, Deutschen im Ausland in extremen Situationen wie der aktuellen konsularischen Schutz zu gewähren, was eben auch in bestimmten Fällen Rückholaktionen beinhalten kann."
Kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Rückholung – Reisende brauchen Geduld
Allerdings muss sie das nicht zwingend tun – ein verfassungsrechtlicher Anspruch für Touristen, aus dem Ausland zurückgeholt zu werden, besteht nicht. Und auch jetzt müssen sich Reisende in den betroffenen Golfstaaten noch in Geduld üben. Zunächst soll nur jeweils eine Maschine in das saudische Riad und omanische Maskat fliegen, um vulnerable Gruppen wie Kranke, Kinder und Schwangere zurückzuholen.
Darüber hinaus werden Krisenunterstützungsteams nach Maskat, Doha und Dubai geschickt. Sie sondieren die Lage vor Ort und unterstützen Reisende. Weitere Teams sollen die Lage an den Grenzübergängen erkunden – alles im Rahmen der staatlichen Fürsorgepflicht.
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