• Liebich könnte männlichen Geschlechtseintrag zurückerhalten.
  • Landkreis bezweifelt, dass sich Liebich nicht mehr als männlich identifiziert.
  • Bundesweit erster Fall, in dem Geschlechtseintrag juristisch rückgängig gemacht werden soll.

Die rechtsextreme Person Marla Svenja Liebich könnte bald wieder Sven Liebich heißen und den ursprünglich männlichen Geschlechtseintrag zurückerhalten. Nach Recherchen von MDR INVESTIGATIV geht der zuständige Landkreis Saalekreis in Liebichs Fall von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes aus und hat juristische Schritte eingeleitet.

Demnach hat der Kreis im Dezember 2025 beim Amtsgericht Halle beantragt, die Änderungen von Geschlecht und Namen der rechtsextremen Person Liebich rückgängig zu machen. Das haben Landkreis und Amtsgericht auf MDR-Nachfrage bestätigt.

Hetze gegen queere Menschen weckt Zweifel

Liebich hatte im November 2024 den eigenen Geschlechtseintrag auf weiblich und den ursprünglichen Vornamen von Sven zu "Marla Svenja" ändern lassen. Möglich war das durch die damals neu eingeführten Regelungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Danach können Menschen, die sich mit ihrem bei der Geburt festgestellten Geschlecht nicht identifizieren können, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen leichter ändern.

Liebichs Fall hatte die Debatte über mögliche Lücken in dem Gesetz neu angefacht. So bezweifeln Kritiker, dass Liebich sich tatsächlich als Frau identifiziert. Zudem hatte die Person zuvor noch als Sven Liebich häufig auch gegen queere Menschen gehetzt.

Landkreis sieht Missbrauch des Gesetzes

Dokumenten zufolge, die MDR Investigativ vorliegen, geht der Saalekreis davon aus, dass Liebich das Selbstbestimmungsgesetz delegitimieren, den Staat vorführen und Transmenschen diffamieren wolle. Dass Liebich sich selbst nicht mehr als männlich identifiziert, bezweifelt der Landkreis in seinem Antrag ausdrücklich. Als Belege führt der Kreis nach MDR-Informationen unter anderem Auszüge aus einer Rede Liebichs von 2023 sowie Social-Media-Postings an. Liebich ließ eine MDR-Anfrage zum Thema unbeantwortet.

Die Zweifel, ob Liebich die Regelungen des Gesetzes womöglich missbraucht, waren zuletzt auch durch einen neuen Antrag Liebichs befeuert worden. Anfang des Jahres war bekannt geworden, dass die Person den eigenen Geschlechtseintrag auf "divers" und den Vornamen in "Anne Frank" ändern lassen wollte.

Debatte über mögliche Lücken im Gesetz

Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte Liebich einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes vorgeworfen und gefordert, das Gesetz zu überarbeiten. Judith Froese, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität Konstanz, hält es für sinnvoll, "gewisse Anforderungen an die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen zu stellen", zum Beispiel durch eine Beratung im Vorfeld der Änderung.

In der Gesetzesbegründung heiße es zwar, dass das Standesamt die Eintragung in Fällen offensichtlichen Missbrauchs ablehnen könne. "Wann das allerdings vorliegt, ist schwierig zu sagen. Wenn eine Person nicht gerade kundtut, es nicht ernst zu meinen und nur spaßeshalber oder zu betrügerischen Zwecken eine solche Erklärung abgeben, wird es kaum möglich sein, jemandem Missbrauch vorzuwerfen." Immerhin sei es erklärtes Ziel des Gesetzes, dass es allein auf die Selbstauskunft einer Person ankomme und gerade nicht auf die Fremdwahrnehmung durch andere, so Froese.

Wohl erster Fall dieser Art in Deutschland

Nach Informationen des Bundesverbands Trans* e.V. ist das deutschlandweit der erste Fall, in dem die Änderung eines Geschlechtseintrags mit juristischen Mitteln rückgängig gemacht werden soll. Das bestätigt der Verband auf Anfrage von MDR Investigativ. Robin Ivy Osterkamp aus dem Vorstand des Verbands kann nachvollziehen, "dass der Landkreis hier Zweifel bezüglich der Motive hat". Die Entscheidung liege nun beim Amtsgericht. "Generell zeigt dieser Fall, dass ein Misstrauen gegenüber dem Selbstbestimmungsgesetz unbegründet ist", so der Bundesverband gegenüber dem MDR.

Das Gesetz sei "ein großer Fortschritt bei der Anerkennung und dem Schutz von trans*, inter und nicht-binären Menschen". Der Verband zeigt sich besorgt, "dass die konstruierte Erzählung der Missbrauchsanfälligkeit durch die mediale Aufmerksamkeit breiter verfängt und letztendlich dafür genutzt wird, langwierig erkämpfte Minderheitenrechte abzubauen". Entscheidend sei, "diese Errungenschaft gegenüber Angriffen von autoritärer und rechtsextremer Seite zu verteidigen", so der Verband.

Fahndung nach Liebich

Im Juli 2023 war Liebich – damals noch als Sven Liebich - unter anderem wegen Volksverhetzung und übler Nachrede in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Im Mai 2025 verwarf das Oberlandesgericht Naumburg die Revision Liebichs, somit wurde das Urteil rechtskräftig.

Ende August 2025 hätte Liebich die Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz antreten sollen, erschien aber nicht und gilt seitdem als untergetaucht. Seitdem fahnden die Behörden nach Liebich. Der Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt beobachtet Liebich seit vielen Jahren als rechtsextremistische Person.

MDR

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