Klage gegen Astrazeneca zu Hörsturz nach Corona-Impfung muss neu verhandelt werden
- Die Klägerin erreicht vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg.
- Der BGH rügt Rechtsfehler der Vorinstanz.
- Im neuen Verfahren muss Astrazeneca alle damals bekannten Nebenwirkungen offenlegen.
Im Prozess um einen möglichen Impfschaden hat die Klägerin einen Teilerfolg gegen den Pharmakonzern Astrazenca erzielt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz müsse sich mit dem Fall erneut befassen. Die Klägerin war im März 2021 gegen Corona geimpft worden, kurz darauf wurden bei ihr verschiedene Gesundheitsschäden festgestellt. Unter anderem kann sie infolge eines Hörsturzes auf einem Ohr nicht mehr hören. Vom Hersteller forderte sie daher Auskunft über Nebenwirkungen und 150.000 Euro Schadenersatz. (Az. VI ZR 335/24)
OLG stellte zu hohe Voraussetzungen an Auskunftsanspruch
In den Vorinstanzen hatte die Klage der Mainzer Zahnärztin keinen Erfolg. Nun entschied der BGH zwar nicht darüber, ob es sich um einen Impfschaden handelt. Er stellte aber fest, dass die Vorinstanz Rechtsfehler machte, als sie die Klage abwies. So hatte das OLG Koblenz etwa darauf verwiesen, dass der Impfstoff laut Europäischer Arzneimittelagentur ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis hatte.
Dem BGH zufolge hatte das Gericht jedoch zu hohe Voraussetzungen an den Auskunftsanspruch gestellt. Entscheidend sei, ob es plausibel erscheine, dass das Arzneimittel den Schaden verursacht hat. Das könne auch dann der Fall sein, wenn mehr gegen als für die Ursächlichkeit des Medikaments spricht. Zudem sei der Auskunftsanspruch nicht auf Informationen zu dem individuellen Krankheitsbild der Klägerin beschränkt.
Die Betroffene muss nun im neuen Verfahren Auskunft über alle dem Unternehmen damals bekannten Nebenwirkungen erhalten. Erst auf dieser Grundlage könne beurteilt werden, ob das Nutzen-Risiko-Verhältnis damals positiv gewesen sei. Dies sei wiederum Grundlage für eventuelle Schadenersatzleistungen.
dpa, AFP, Reuters (rnm)
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