Warum das Melden von Spam-Anrufen so kompliziert ist
- Spam-Anrufe gelten als Ordnungswidrigkeit. Beweise müssen für ein Verfahren genau dokumentiert werden.
- Bei Problemen mit dem Online-Formular können Betroffene sich auch per Mail oder Brief an die Bundesnetzagentur wenden.
- Der Aufwand für die Dokumentation lohnt sich: Im vergangenen Jahr wurden zahlreiche Anrufer belangt.
Beschwert man sich per Formular bei der Bundesnetzagentur über lästige Anrufe, dann ist das technisch gesehen die Anzeige einer mutmaßlichen Ordnungswidrigkeit. Und die kann damit enden, dass die Bundesnetzagentur Bußgelder verhängt.
Bußgeldverfahren: Kompletter Tathergang muss bewiesen werden
Dabei, schreibt eine Sprecherin an MDR AKTUELL, können über 600.000 Euro für ein Unternehmen zusammenkommen. Weiter erklärt sie: "Es geht um die Verhängung empfindlicher Sanktionen. Für ein solches Bußgeldverfahren gelten daher hohe Beweisanforderungen – ähnlich denen im Strafrecht. Die Behörde muss den kompletten Tathergang beweisen. Der mutmaßliche Täter muss in keiner Weise mitwirken und kann vollständig zum Tatgeschehen schweigen."
Deshalb muss man in allen Formularen möglichst genaue Angaben zu Rufnummer, Tag und Uhrzeit des Anrufs machen. Am umfangreichsten ist das Formular für unerwünschte Werbeanrufe, hier muss man auch möglichst detailliert eintragen, mit wem man gesprochen hat, was besprochen wurde, ob es vorher schon oder später noch Kontakt gab.
Statt Online-Formular: Auch E-Mail und Post sind möglich
Das kann im Einzelfall natürlich zu Schwierigkeiten bei weniger online-affinen Personen führen, sagt Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen. Grundsätzlich sind die Online-Formulare der Bundesnetzagentur aber bedienerfreundlich, so ihr Urteil.
Und für Leute, die sich schwertun, gebe es andere Wege: Man habe jederzeit die Möglichkeit, auch einfach nur eine E-Mail mit einem normalen Freitext zu schreiben. Auch könne man sich per Post an die Bundesnetzagentur wenden.
Aufwand lohnt sich: Über eine Million Euro Bußgelder im vergangenen Jahr
Auch Beate Saupe betont, wie wichtig es für die Bundesnetzagentur sei, möglichst genaue Angaben zu haben. Auf dieser Datenbasis werden auch zahlreiche Anrufer belangt, wie die aktuelle Statistik für das erste Halbjahr 2025 zeigt: In diesen sechs Monaten hat die Bundesnetzagentur über 4.500 Nummern abschalten lassen. Für unerlaubte Telefonwerbung mussten Unternehmen vergangenes Jahr Bußgelder von insgesamt mehr als einer Million Euro zahlen.
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