• Wolfram Weimer steht als Kulturstaatsminister wiederholt in der Kritik und musste sich zuletzt gleich zweimal im Bundestag erklären.
  • Besonders umstritten ist sein Vorgehen beim Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek und beim Deutschen Buchhandlungspreis.
  • Auch Weimers Umgang mit der Berlinale sowie Fragen zu persönlichen Interessenskonflikten nähren Zweifel an seiner politischen Zukunft.

Wolfram Weimer ist das wohl umstrittenste Mitglied im Bundeskabinett von Kanzler Friedrich Merz. Besonders augenfällig war das in den vergangenen Tagen, als der Kulturstaatsminister zum Thema Kunst- und Meinungsfreiheit gleich zweimal im Bundestag vorgeladen wurde. Zwischendurch hat man den parteilosen 61-Jährigen auf der Leipziger Buchmesse ausgebuht und als "Kulturkampfminister" tituliert.

Streit um Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig

In Leipzig ist man ohnehin nicht gut auf Wolfram Weimer zu sprechen, nachdem er die Pläne für einen Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek infrage gestellt hatte, weil er die Sammlung von Büchern und anderen physischen Medien für unmodern erachtet und stattdessen auf digitale Datenträger setzen will.

Nach heftiger Kritik ruderte Weimer zurück, um seinen Kritikern nicht noch mehr Argumente zu liefern. Die greifen den Kulturstaatsminister jetzt vor allem für seine Entscheidung an, drei linke Buchläden wegen angeblich verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse von der Nominierungsliste für den Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen zu haben.

Buchhandlungspreis sorgt für neue Debatte

Der konservative Journalist und Verleger, der beispielsweise das liberal-konservative Magazin "Cicero" gründete, sieht sich selbst als vehementen Verteidiger der Meinungsfreiheit. Zugleich betont Weimer, dass mit Steuergeld finanzierte Preise nicht an Feinde des Staates vergeben werden dürften. Weimer verwies dabei auf den Schriftzug "Deutschland verrecke", der auf der Fassade einer der Buchhandlungen wohl zu lesen war.

In der Aktuellen Stunde wie auch im Kulturausschuss des Bundestages blieb der Kulturstaatsminister eine Erklärung der konkreten Verdachtsmomente schuldig, die zum Ausschluss der Buchhandlungen geführt haben sollen. Den betroffenen Läden wurde von seiner Behörde hingegen mitgeteilt, die Jury habe ihre Bewerbungen nicht angenommen.

Auch bei der Berlinale sorgte Weimer für Kritik

Zuvor hatte es schon massive Kritik an Weimers Umgang mit der Berlinale und deren Intendantin Tricia Tuttle gegeben. Bei dem Filmfestival war es im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt zu Vorfällen gekommen, die von nicht wenigen als antiisraelisch gewertet wurden. Beispielsweise hatte der syrisch-palästinensische Regisseur Abdallah Alkhatib der Bundesregierung vorgeworfen, im Gazastreifen einen Völkermord zu unterstützen.

Es gab einige Hinweise, dass der Kulturstaatsminister die Berlinale-Chefin dafür gern abgesetzt hätte. Aus Teilen des Kulturbetriebs kam jedoch deutlicher Widerstand gegen diesen Schritt.

Zweifel an der Personalie Weimer

Tatsächlich hat Weimer in weniger als einem Jahr vor allem Porzellan zerschlagen. Schon der Start war irritierend, vor allem wegen des Geschäftsmodells der zusammen mit seiner Frau geführten "Weimer Media Group". So sollen Beiträge von Politikern ohne deren Zustimmung veröffentlicht worden sein. Außerdem veranstaltet die Firma am Tegernsee einen sogenannten "Ludwig-Erhard-Gipfel", bei dem zahlende Gäste für Summen von bis zu 80.000 Euro angeblich auch Bundesminister treffen können. Weimer versichert, für die Dauer seiner Amtszeit die Firmenführung seiner Frau überlassen zu haben. Allerdings tauchen immer wieder Zweifel auf, ob er die Kontrolle auch wirklich völlig abgegeben hat.

Auch deshalb steht die Frage im Raum, wie es jetzt weitergehen soll mit einem Kulturstaatsminister, der einen großen Teil der Kulturwelt gegen sich aufgebracht hat und längst nicht mehr nur bei Linken für Kopfschütteln sorgt. Verständlich auch, dass zunehmend mehr darüber spekuliert wird, wie lange Bundeskanzler Friedrich Merz seinen langjährigen Vertrauten noch im Amt halten kann.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke