Bundesarbeitsgericht meldet deutlichen Rückgang der Fälle
Der geringere Eingang an neuen Fällen führte beim Bundesarbeitsgericht zu zweierlei: Zum einen sank der Bestand an noch anhängigen Verfahren auf etwa 400. Das ist der niedrigste Stand seit über zehn Jahren. Zum anderen reduzierte sich auch die durchschnittliche Bearbeitungszeit erheblich - von fast neun Monaten im Jahr 2024 auf gut fünf Monate im vergangenen Jahr.
Inken Gallner ist ist seit dem 24. Januar 2022 Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts.Bildrechte: picture alliance/dpa | Martin SchuttLaut der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichtes, Inken Gallner, liegt das unter anderem daran, dass gerade größere Unternehmen bei einem Personalabbau Pakete für die betroffenen Beschäftigten schnüren, etwa in Form von Auffanggesellschaften oder auch von so genannten Qualifzierungseinheiten, mit der Möglichkeit, sich innerbetrieblich umschulen zu lassen.
Natürlich ist auch im Bereich der betriebsbedingten Kündigungen durch das Bundesarbeitsgericht schon viel ausdifferenziert worden.
Dadurch landen diese Fälle laut Gallner nicht mehr an Arbeitsgerichten. Zwar verzeichnen die ersten und zweiten Instanzen - die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte - aktuell wieder einen Anstieg an Kündigungsschutzklagen. Offenbar auch wegen der Wirtschaftskrise. Aber: "Natürlich ist auch im Bereich der betriebsbedingten Kündigungen durch das Bundesarbeitsgericht schon viel ausdifferenziert worden", so Gallner.
Soll heißen: Die aktuell auflaufenden Verfahren werden voraussichtlich schon in den Vorinstanzen mit Hinweis auf die frühere BAG-Rechtsprechung entschieden. Das BAG rechnet allerdings damit, dass bei den Erfurter Richtern mehr Nichtzulassungsbeschwerden im Bereich Kündigungsschutz eingehen werden.
EU-Recht beeinflusst Gerichtsbarkeit in Deutschland
Nach Angaben von Gallner spielt zudem das europäische Unionsrecht eine immer wichtigere Rolle für die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit. Vorabentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes EuGH würden die Rechtssprechung beeinflussen.
Beim Bundesarbeitsgericht sind derzeit 38 Berufsrichterinnen und -richter tätig, die auf Lebenszeit ernannt sind. Bildrechte: picture alliance/dpa | arifoto UGEin Beispiel ist die Frage, ob Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitbeschäftigten schon bei Überschreiten der Teilzeitquote oder erst aber der Vollzeitquote bezahlt werden müssen. "Um es runterzubrechen", so Gallner: "Eine Teilzeitkraft arbeitet 20 Stunden pro Woche: kriegt sie schon ab der 21. Stunde den Zuschlag? Oder erst ab der 41. Stunde"? Unter anderem der fünfte Senat des BAG entschied 2025 auf Basis der EuGH-Vorgaben, dass Teilzeitbeschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge haben.
Kirchenarbeitsrecht ist Thema des Gerichts
In diesem Jahr steht beim Bundesarbeitsgericht unter anderem im Kirchenarbeitsrecht eine wichtige Entscheidung an. In dem Fall geht es um eine Frau, die als konfessionslose Bewerberin bei der evangelischen Diakonie eine Stelle nicht bekam.
Auf den Grundlagen bestimmter Vorgaben der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind Ethos und Selbstbestimmungsrecht der Kirche und kirchlicher Einrichtungen mit den Interessen der Arbeitnehmer, nicht diskriminiert zu werden, abzuwägen.
Das BAG hatte der Frau auf Grundlage des Antidiskriminierungsrechtes eine Entschädigung zugesprochen. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beriefen sich dabei auch auf den Europäischen Gerichtshof EuGH, der entschieden hatte, dass Gerichte Kirchenarbeitsrecht kontrollieren können müssen.
Die Diakonie klagte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter sprachen dem kirchlichen Arbeitgeber einen größeren Ermessensspielraum zu. Sie hoben die Erfurter Entscheidung auf und verwiesen den Fall an das Bundesarbeitsgericht zurück. Am 21. Mai soll dort erneut verhandelt werden.
"Auf den Grundlagen bestimmter Vorgaben der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind Ethos und Selbstbestimmungsrecht der Kirche und kirchlicher Einrichtungen mit den Interessen der Arbeitnehmer, nicht diskriminiert zu werden, abzuwägen", so Gallner.
Ein weiterer ähnlich gelagerter Fall einer Schwangerschaftsberaterin der katholischen Caritas wird im September dieses Jahres beim BAG verhandelt. Auch hier hat der EuGH vorab eine grundsätzliche Bewertung abgegeben. Demnach müssen Gerichte prüfen können, ob eine Kirchenmitgliedschaft als Voraussetzung für die konkrete Stelle "wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt" ist.
Debatte um Flexibilisierung der Arbeitszeit
In der Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeit in Deutschland warnte die Gerichtspräsidentin davor, Ängste von Arbeitnehmern zu verstärken. Bei der Debatte um die Wochenarbeitszeit sollten deshalb nicht nur rechtliche Aspekte eine Rolle spielen.
Gallner verwies darauf, dass der Acht-Stunden-Tag in Deutschland ein Politikum sei. Die Gewerkschaften hätten den Acht-Stunden-Tag mühsam erstritten. Es gebe Schutzstandards wie die tägliche Ruhezeit von elf Stunden. Eine 48-Stunden-Woche sei das absolute Maximum, was europarechtlich erlaubt sei.
MDR (gh)
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