Inhalt des Artikels:

  • Baum darf für Photovoltaikanlage nicht gefällt werden
  • Kündigung eines Wohnmobil-Mietvertrags wegen defekter Steckdosen
  • Brand durch defektes E-Bike: Keine Pflicht zur Akku‑Kontrolle nach Sturz

Baum darf für Photovoltaikanlage nicht gefällt werden

Verwaltungsgericht Berlin (Az: VG 24 K 26/24)

Sönke Sonnländer lässt sich eine Photovoltaikanlage aufs Dach seines Einfamilienhauses setzen. Allerdings fließt deutlich weniger Solarstrom, als sich der Eigentümer erhofft hatte. Das Problem: eine rund 50 Jahre alte Waldkiefer, die direkt vor seinem Haus steht und das Dach beschattet. Herr Sonnländer beantragt beim Bezirksamt eine Fällgenehmigung. Die Behörde lehnt ab. Und so zieht der Mann vor das Verwaltungsgericht Berlin.

Das muss in dem Fall Klima- und Naturschutz gegeneinander abwägen: "Im konkreten Fall ist das öffentliche Interesse am Erhalt der Waldkiefer höher zu gewichten als das Interesse des Klägers an einer verschattungsfreien Nutzung seiner Solarmodule. Der Baum ist gesund, verkehrssicher und hat eine zu erwartende Restlebenszeit von mehr als 100 Jahren. Die Minderleistung der Photovoltaikanlage entspricht höchstens dem Jahresverbrauch eines Drei-Personen-Haushalts."

Der Hauseigentümer muss also weiter mit der Verschattung leben. Der Baum bleibt stehen.

Kündigung eines Wohnmobil-Mietvertrags wegen defekter Steckdosen

Amtsgericht München (Az: 233 C 16119/24)

Das Ehepaar Fuhrmann mietet für gut 3.600 Euro ein Wohnmobil. Damit wollen sie bis zum Nordkap reisen – möglichst autark, ohne Campingplätze. Doch schon in der ersten Nacht in Dänemark stellen sie fest: Keine der 12‑Volt‑Steckdosen funktioniert. Für Frau Fuhrmann ein ernsthaftes Problem, da sie ihr Atemgerät nachts daran anschließen muss. Die Fuhrmanns brechen ihre Reise ab. Da die Eheleute kein Ersatzfahrzeug bekommen, verlangen sie den gezahlten Mietpreis zurück. Die Vermieterin hält den Mangel allerdings für nicht erheblich.

Das Amtsgericht München kommt zu einem anderen Schluss: "Der Kläger war zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags berechtigt. Ein Wohnmobil dient nicht nur dem Fortkommen von A nach B, sondern vielmehr dem Wohnen. Wenn in einem Wohnmobil die normalen 12-Volt- Steckdosen nicht funktionieren, dann ist der Gebrauch des Wohnmobiles eingeschränkt."

Die Vermieterin muss den Mietpreis anteilig erstatten: insgesamt rund 3.400 Euro.

Brand durch defektes E-Bike: Keine Pflicht zur Akku‑Kontrolle nach Sturz

Oberlandesgericht Oldenburg (Az: U 8/26)

Romina Rollert fährt im Alltag E‑Bike und stellt es zum Schutz immer im Carport vor ihrer Wohnung ab. Eines Tages stürzt sie damit, stellt allerdings keine sichtbaren Schäden am Rad oder am Akku fest. Und so nutzt sie das E‑Bike ganz normal weiter. Wochen später entzündet sich plötzlich der Akku. Die Flammen greifen vom Carport auf das Wohngebäude über. Die Gebäudeversicherung reguliert den Schaden zunächst, fordert aber rund 140.000 Euro von der Haftpflichtversicherung von Frau Rollert zurück. Die Begründung: Nach dem Sturz hätte sie den Akku in einer Fachwerkstatt überprüfen lassen müssen.

Landgericht und Oberlandesgericht Oldenburg sehen das anders: "Im vorliegenden Fall hat die Mieterin nicht damit rechnen müssen, dass der Akku Feuer fängt. Es gibt keine gesetzliche Wartungspflicht. Auch die Herstellerinformationen haben keine Empfehlung dazu enthalten."

Die Versicherung hat die Berufung letztlich zurückgezogen. Damit ist die Sache vom Tisch.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

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