• Fehlender Vaterschaftsurlaub in Deutschland wird zum Fall für den Europäischen Gerichtshof.
  • Die EU-Kommission stellte ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland 2023 ein.
  • Ein Bundeswehr-Offizier klagt auf nachträglichen Vaterschaftsurlaub, nachdem ihm dieser zunächst verweigert wurde.
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH eingeschaltet.

Der Streit um einen bezahlten Vaterschaftsurlaub in Deutschland beschäftigt nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch Fragen vorgelegt, ob neben Elternzeit und Elterngeld ein zusätzlicher bezahlter Vaterschaftsurlaub verpflichtend eingeführt werden muss. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie von 2019, die für Väter mindestens zehn Tage Urlaub rund um die Geburt vorsieht (Az. 1 WB 27.25).

Bundesregierung sieht keine Lücke bei Elternzeit-Regelungen

Die EU-Kommission hatte 2022 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, dieses jedoch 2023 wieder beendet. Nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums seien die bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld ausreichend, ein zusätzlicher Vaterschaftsurlaub sei nicht erforderlich.

Die frühere Bundesregierung hatte zwar eine sogenannte "Familienstartzeit" geplant – eine zweiwöchige bezahlte Freistellung nach der Geburt –, diese Pläne wurden jedoch nicht umgesetzt.

Bundeswehr-Offizier klagt auf Vaterschaftsurlaub

Konkret geht es um den Fall von Julius Schneider-Marquard. Als Oberstleutnant im opperativen Führungskommando der Bundeswehr Schwielowsee wollte er 2024 zehn Tage Vaterschaftsurlaub beantragen, bekam aber zunächst keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. Vor Gericht will er erreichen, dass er nachträglich weitere neun Tage Sonderurlaub bekommt.

Schneider-Marquard sagte MDR AKTUELL im Vorfeld der Gerichtsentscheidung, die Zeit kurz nach der Geburt sei besonders wichtig für die Eltern-Kind-Bindung. Und um den neuen Alltag mit Kind samt seinen Abläufen zu gestalten, brauche es Zeit. Er könne zwar Elternzeit nehmen, doch das sei nicht das gleiche wie Vaterschaftsurlaub. "Bei unter zwei Monaten müsste ich auf das Einkommen komplett verzichten. Und das ist nicht tragbar."

Bundesverwaltungsgericht wartet auf EuGH

Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren ausgesetzt und den EuGH um Klärung mehrerer Rechtsfragen gebeten. Erst nach dessen Entscheidung soll der Fall in Leipzig weiterverhandelt werden.

Bereits im September 2025 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass Bundesbeamte Anspruch auf zehn Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub haben könnten. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

MDR, AFP (smk,mbe)

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