Getöteter Polizist aus Dresden: Mehr als zehn Jahre Haftstrafe für Autodieb
Im Prozess um den getöteten Polizisten Maximilian Stoppa aus Dresden hat das Landgericht Cottbus am Mittwoch geurteilt: Der Angeklagte ist zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Landgericht in Cottbus befand ihn eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge für schuldig. Das Urteilsverkündung verfolgten viele Zuhörer im gut gefüllten Gerichtssaal.
Verbotenes Autorennen mit Todesfolge - kein Mord
Das Landgericht blieb mit dem Strafmaß unter dem, was die Staatsanwaltschaft wollte. Sie hatte lebenslange Haft für den 27 Jahre alten Polen wegen Mordes gefordert. Er habe mit der Tat den vorherigen Autodiebstahl verdecken wollen. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte dafür, seinen Mandanten wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als acht Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.
Der Angeklagte hat demnach im Januar 2025 in Südbrandenburg den 32 Jahre alten Polizisten Maximilian Stoppa mit seinem Wagen erfasst und getötet. Der Polizist war in dem Moment dabei, in der Stadt Lauchhammer aus einem Auto auszusteigen. Vor der Tat hatten der Angeklagte und weitere Beteiligte zwei Autos in Westdeutschland gestohlen und waren auf dem Weg nach Osteuropa. Der 27 Jahre alte Pole war in einem Begleitfahrzeug der Bande eingeteilt.
Richter verwies auf Kokain- und Drogensucht des Angeklagten
In der Urteilsbegründung verwies der Richter auf die Drogensucht des Angeklagten. Er sei in einem wohlbehüteten Elternhaus aufgewachsen, habe aber vor Jahren begonnen, unter anderem Kokain zu nehmen. Er sei bei der Verfolgungsjagd "rücksichtslos" und mit überhöhtem Tempo gefahren.
Die Tat in Lauchhammer hatte bundesweit große Bestürzung ausgelöst. Anfang 2026 wurde ein Gedenkstein für den getöteten Polizisten Stoppa am Ort des Geschehens aufgestellt.
MDR (kk)/dpa
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