Neue Milka-Packungsgröße verstößt gegen Wettbewerbsrecht
Die Verpackung der neuen, leichteren Milka-Schokolade verstößt gegen Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Bremen entschieden und damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg stattgegeben.
Sie hatte dem Lebensmittel-Konzern Mondelez vorgeworfen, die Änderungen nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. Es sei für Käufer kaum zu erkennen, dass eine Milka-Tafel seit einiger Zeit nicht mehr 100 Gramm, sondern nur noch 90 Gramm wiege.
Urteil bedeutend für künftige Fälle
Das Gericht entschied, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht ohne deutlichen Hinweis in Verkehr hätte bringen dürfen, wenn in den vier Monaten zuvor die 100-Gramm Packung im Handel war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Konkrete Konsequenzen hat das Urteil dem Gericht zufolge aber nicht. Die vier Monate seit der Umstellung der Packungsgröße seien bereits um, daher bestehe keine direkte Verpflichtung, an den bereits im Handel befindlichen Tafeln noch etwas zu ändern. Bedeutung habe das Urteil aber für künftige Fälle.
MDR (mtr, akq)
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