Thüringen stehen ungeplante Mehrausgaben im jährlichen dreistelligen Millionen-Bereich für seine Beamten bevor. Grund sind die vom Bundesverfassungsgericht angeordnete Neuberechnung der Beamtenbesoldung sowie die Übernahme des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst auf Beamte.

Das geht aus einem Gesetzentwurf zur Anpassung der Beamten-Besoldung hervor, der MDR THÜRINGEN vorliegt. Demnach belaufen sich die Mehrausgaben, die vom aktuellen Doppelhaushalt nicht abgedeckt sind, allein in diesem und im nächsten Jahr auf 415 Millionen Euro. Der Entwurf soll noch im Mai vom Kabinett beschlossen und im Juni in den Landtag eingebracht werden.

Bundesverfassungsgericht ordnete Neuberechnung an

Die neue Berechnung der Beamtenbesoldung war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden. Die Karlsruher Richter hatten Ende vergangenen Jahres entschieden, dass die bisherige Berechnungsgrundlage für die Beamtenbesoldung nicht mehr verfassungsgemäß und zu niedrig war.

Die neue Berechnungsgrundlage sorgt nun für höhere und zum Teil rückwirkende Ansprüche auf Seiten der rund 33.000 Landesbeamten sowie Versorgungsempfänger. Pensionäre erhalten für die Jahre 2008 bis 2024 allerdings nur dann rückwirkend Geld, wenn sie damals Widerspruch eingelegt hatten.

Thüringer Landtag stimmt über neuen Gesetzentwurf ab

Um der neuen Rechtsaufassung der Karlsruher Richter zu entsprechen, soll das Thüringer Besoldungsgesetz angepasst werden. Ein entsprechender Entwurf der Regierungsfraktionen aus CDU, BSW und SPD befindet sich nach MDR THÜRINGEN-Informationen derzeit in der Ressortabstimmung und soll Ende Mai das Kabinett erreichen. Damit könnte sich erstmals im Juni der Landtag mit dem Vorhaben befassen.

Der Entwurf des Besoldungsanpassungsgesetzes sieht unter anderem die Wiedereinführung einer regelmäßigen Jahressonderzahlung vor. Diese soll in der Höhe nach Besoldungsgruppen gestaffelt werden. Darüber hinaus sollen einzelne Besoldungsgruppen und der alimentative Ergänzungszuschlag angehoben werden.

Was sich noch alles ändern könnte

Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf aber auch Spar-Vorschläge bei den Beamten vor. So sollen der sogenannte Beamtentag - also ein zusätzlicher freier Tag - gestrichen, das Antragsalter für den vorzeitigen Ruhestand angehoben und die Möglichkeit zur Teilzeitarbeit eingeschränkt werden.

Konkret bedeutet das: Die jährliche Arbeitsleistung der Beamten soll erhöht und das mögliche Eintrittsalter in den vorzeitigen Ruhestand von 62 auf 63 Jahre angehoben werden.

Vollzeitstellen sollen nur noch dann um mehr als 25 Prozent verkürzt werden können, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen; zum Beispiel im Bereich der familiären Pflege.

Die Mehrausgaben bei der Beamtenbesoldung sollen aus den Rücklagen des Landes finanziert werden. Diese Reserven werden dadurch fast vollständig aufgebraucht, was wiederum die Handlungsfähigkeit der Landesregierung mit Blick auf den geplanten nächsten Doppelhaushalt 2028/2029 einschränken könnte.

MDR (ls/fno)

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke