• Nichtessbare Teile der Wurst dürfen dem Bundesverwaltungsgericht zufolge nicht Teil des Verkaufsgewichts sein.
  • Verbraucherschützer sind mit dem Urteil zufrieden.
  • Der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten sieht bei der Umsetzung des Urteils keine Schwierigkeiten.
  • Unklar ist jedoch, inwiefern auch das Fleischerhandwerk von dem Urteil betroffen ist.


Zunächst mal ein Blick auf die Geschichte dieses Urteils. Sie beginnt 2019 in Nordrhein-Westfalen. Das Eichamt kontrollierte die Wurst eines Herstellers aus dem Kreis Warendorf. Laut Verpackung waren 130 Gramm drin. Bei einem Produkt jedoch fehlten 2,3 Gramm, bei einem anderen 2,6 Gramm. Das Eichamt monierte, dass der Hersteller die Wursthülle sowie die Clips einfach mitgewogen hatte. Es gab ein Verkaufsverbot für die beiden Produkte. Dagegen klagte der Wursthersteller beim Verwaltungsgericht Münster. Ohne Erfolg.

Oberverwaltungsgericht gab Hersteller Recht

Das nächste Kapitel spielt am Oberverwaltungsgericht. Dort bekam der Hersteller Recht. Die Richter meinten, dass Wurstpelle und Verschlussteile zur sogenannten Erzeugnismenge gehören. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieses Urteils wurde aber eine Revision zugelassen. In letzter Instanz hat nun also das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Und hier gaben die Richter nun wieder dem Eichamt Recht. Die Gewichtsangabe müsse der tatsächlichen Menge des Lebensmittels entsprechen. Nichtessbare Teile wie die Wursthülle und Verschlussclips gehören laut Urteil nicht dazu.

Verbraucherschützerin: Verpackungsmaterial sollte nicht zur Füllmenge gehören

Verbraucherschützer freuen sich über das Urteil. "Aus unserer Sicht spiegelt das Urteil auch die Verbrauchererwartung wider. Verpackungsmaterial sollte nicht zur Füllmenge gehören", sagte Luise Hoffmann, Referatsleiterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen, MDR AKTUELL. Der Anwalt des Wurstproduzenten hatte hingegen argumentiert, dass die Wurstpelle formgebend sei und zum Produkt dazugehöre. Die Bundesrichter folgten dem nicht, das Verkaufsverbot sei rechtmäßig.

Für die Verbraucher sei das eine wichtige Entscheidung, die auch die Arbeit der Eichämter stärke, sagt Hoffmann. Die Unterfüllung sei ein Thema, welches Verbraucher beschäftige. "Wir erhalten regelmäßig Beschwerden darüber, wo Menschen das zu Hause überprüfen und sagen, da ist gar nicht die Menge drin, die auch draufsteht."

Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten sieht keine Probleme bei der Umsetzung

Der Bundesverband Deutscher Wurst- & Schinkenproduzenten teilt auf Anfrage von MDR AKTUELL schriftlich mit: "Die […] Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts als letzte Instanz hat die strittige lebensmittelrechtliche Fragestellung nun endgültig entschieden. Die Hersteller von Wurstwaren werden nun das Urteil kurzfristig umsetzen, um künftig möglichen Beanstandungen der Behörden zu entgehen. In der betrieblichen Praxis stellt dies keine Schwierigkeit dar." Hier jedoch geht es um die Hersteller fertig verpackter Wurstwaren. Denen dürfte es tatsächlich leichtfallen, die Gewichtsangabe entsprechend zu korrigieren oder die Füllmengen anzupassen.

Anders ist es im Fleischerhandwerk. Dort stellt man sich momentan die Frage, ob das Urteil nur für fertigverpackte Ware gilt, oder auch für Wurst, die an der Verkaufstheke zugeschnitten wird. Thomas Trettwer, Justiziar des Deutschen Fleischer-Verbands, sagte MDR AKTUELL, dass man nun die ausführliche Urteilsbegründung lesen müsse. Falls auch die Handwerksbetriebe betroffen seien, wäre das Urteil zwar "weltfremd, aber umsetzbar". In den Vorinstanzen hätten die Richter unterschieden zwischen Fertigware und Wursttheke, die Handwerksbetriebe hoffen, dass es auch in letzter Instanz so geblieben ist.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke