Finanzhilfen für Ganztagsbetreuung sollen länger laufen
- Die Gelder sollen in Aus-, Um- oder Neubauten investiert werden, um die Ganztagsbetreuung in Grundschulen auszubauen.
- Ab 2026 haben Eltern einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ihrer Kinder im Grundschulalter.
- Die verlängerte Abrufzeit von 3,5 Milliarden Euro soll Kommunen helfen, dafür Voraussetzungen zu schaffen.
Länder und Kommunen sollen zwei Jahre mehr Zeit bekommen, um Milliardenhilfen vom Bund zum Ausbau der Ganztagsbetreuung abzurufen. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die das Bundeskabinett beschlossen hat. Die Bundeshilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sollen demnach bis 2029 bereitstehen, erklärte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) einer Mitteilung ihres Hauses zufolge. Bundestag und Bundesrat müssen die Änderung noch absegnen.
Dem Investitionsprogramm des Bundes zufolge soll das Geld genutzt werden, um Plätze für die Ganztagsbetreuung zu schaffen – also Gebäude neu zu bauen, zu erweitern oder entsprechend zu sanieren.
Es sei "richtig, dass wir den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, diese Angebote weiter auszubauen – denn Planungsverfahren dauern, oft fehlen Fachkräfte oder Lieferengpässe bremsen Vorhaben vor Ort", sagte Prien. Regulär wäre die Förderung Ende 2027 ausgelaufen.
Was ist geplant?
Hintergrund ist der ab 2026 greifende Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter. Demnach haben künftig alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung.
In den Folgejahren wird der Anspruch auf die Klassenstufen zwei bis vier erweitert, so dass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse der Rechtsanspruch zusteht.
3,5 Milliarden Euro für die Ganztagsbetreuung
Um die Voraussetzungen dafür schaffen zu können, stellt der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Mit der Möglichkeit, die Finanzhilfen noch bis Ende 2029 abzurufen, solle es Ländern und Kommunen erleichtert werden, "begonnene und geplante Maßnahmen auch unter schwierigen Rahmenbedingungen zu realisieren", wie es in der Mitteilung zum Kabinettsbeschluss heißt.
Das Ziel der Bundesregierung sei, "mehr Qualität, mehr Plätze und echte Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit" zu erreichen, sagte Prien. "Es ist ein wichtiges Zeichen, dass wir als Bundesregierung so schnell zu einem Gesetzentwurf gekommen sind, der die ausdrücklichen Wünsche von Ländern und Kommunen umsetzt."
Experten sorgen sich um die Umsetzung
Mit dem künftigen Rechtsanspruch soll die Betreuungslücke geschlossen werden, die nach der Kita für viele Familien entsteht, wenn Kinder eingeschult werden.
Experten sehen in der Umsetzung allerdings eine Herkulesaufgabe. Unter anderem der Städte- und Gemeindebund hatte schon vor längerer Zeit auf den großen Personalbedarf hingewiesen. Auch müssen bundesweit genügend Räume zur Verfügung stehen, um die Kinder länger betreuen zu können.
dpa/afp/MDR (lik)
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