Müssen Landwirte Imker vor einem Glyphosateinsatz informieren?
- Bereits jetzt würden Landwirte die Imker vor dem Einsatz von Pestiziden informieren, sagt der Vorsitzende des BUND Sachsen.
- In Sachsen haben Landwirte und Imker in einer Arbeitsgemeinschaft eine Regelung zum Pestizideinsatz getroffen.
- Eine Verordnung würde einen deutlichen höheren bürokratischen Aufwand bedeuten, erklärt das Landwirtschaftsministerium in Sachsen.
Der Einsatz von Pestiziden sei ein großes Problem für Bestäuber wie Bienen, sagt Felix Ekardt, Vorsitzender vom Bund für Umwelt- und Naturschutz Sachsen. Die Forschung zeige, dass die Artenvielfalt darunter leide. Der Vorschlag des Hörers geht Ekardt nicht weit genug: "Wenn man jetzt den Pestizideinsatz reduzieren will, ist es eine sehr milde Idee, das nur ankündigen zu lassen, weil das Grundproblem ist nicht so sehr die Ankündigung allein, sondern dass wir überhaupt diese Mengen an Pestiziden einsetzen."
Kommunikation oft schon da
Den Einsatz von Pestiziden zu reduzieren, dafür wirbt auch Michael Hardt. Er ist Vorsitzender des Landesverbands sächsischer Imker. Landwirte zu verpflichten, den Einsatz von Glyphosat eine Woche im Voraus anzukündigen, hält er aber nicht für notwendig. Das sei vielerorts ohnehin schon gelebte Praxis: "Es ist durchaus üblich, wenn das Verhältnis nicht gestört ist, dass die Landwirte und die Imker miteinander reden. Also ich habe meine Bienen auch an einem Feld stehen und der Landwirt ruft mich normalerweise an, wenn er irgendwelche Spritzmaßnahmen macht."
Das gibt ihm die Möglichkeit, die Bienen mit entsprechenden Maßnahmen zu schützen. In der Regel würden die Tiere, während das Glyphosat gespritzt wird, nicht aus dem Bienenstock gelassen, erklärt Hardt. Damit das funktionieren kann, braucht es aber eben die Absprachen.
Freiwillige Absprachen in Sachsen bereits seit Jahren
In Sachsen wurde bereits 2014 im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft eine entsprechende Partnerschaft zwischen Imkern und Landwirten geschlossen. Die hält auch Andreas Jahnel vom Sächsischen Landesbauernverband für ausreichend. Er betont, dass der Einsatz von Glyphosat ohnehin stark reglementiert sei und das Mittel von Landwirten im Freistaat nicht mehr so stark genutzt werde. Eine rechtlich verpflichtende Ankündigungsfrist für Landwirte lehnt er ab:
"Es gehört zur guten landwirtschaftlichen Praxis dazu und da sollte nicht noch ein zusätzlicher bürokratischer Aufwand kommen in Form einer Verordnung, wo es dann vielleicht irgendwelche Fristen gibt. Wenn die nicht eingehalten worden sind, gibt es wieder Probleme. Das bringt nichts und hilft niemandem."
Ministerium verweist auf bürokratischen Aufwand
Auch das sächsische Landwirtschaftsministerium spricht sich aus den genannten Gründen gegen den Vorschlag aus. Wie es auf Anfrage von MDR AKTUELL aus dem Ministerium heißt, würde nicht nur den Landwirten, sondern auch der Verwaltung ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand entstehen, um die Einhaltung der Ankündigungsfrist zu überwachen. Zudem sei der Vorschlag auf Landesebene rechtlich gar nicht umsetzbar. Denn, so etwas anzuordnen, liegt dem Ministerium zufolge im Aufgabenbereich des Bundes.
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