Inhalt des Artikels:

  • Abgabe der Steuererklärung
  • Tempo beim Stromanbieterwechsel
  • Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht
  • Pflege Angehöriger: Entlastungsbetrag von 2024 noch ausschöpfen
  • Mutterschutz nun auch bei Fehlgeburten
  • Smartphones, Tablets und Co sollen länger halten
  • Barrierefreiheit bei technischen Produkten

Abgabe der Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung für das Jahr 2023 von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen lässt, muss sie bis zum 2. Juni 2025 abgeben. Das eigentliche Fristende wäre der 31. Mai. Da der Tag aber auf das Wochenende fällt, ist bis zum Montag darauf Zeit. Wer seine Steuererklärung selber erstellt, ist immer früher dran. Deswegen ist hier die nächste Frist der 31. Juli für die Steuererklärung für 2024.

Tempo beim Stromanbieterwechsel

Ab 6. Juni soll ein Stromanbieterwechsel technisch innerhalb von 24 Stunden vollzogen sein, einschließlich Abmeldung, neuer Anmeldung und der Bestätigung. Das soll den Wettbewerb stärken und zu mehr Bewegung bei den Preisen führen. Neu ist, dass dann zwingend auch die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) vorgelegt werden muss. Diese kennzeichnet die jeweilige Verbrauchsstelle und bleibt auch bei einem Zählerwechsel bestehen. Sie besteht aus elf Zahlen und es gibt sie bereits seit 2018.

Neues gibt es auch bei Umzügen! Bislang konnte der Stromvertrag für die alte Wohnung auch rückwirkend gekündigt werden. Dies geht nun nicht mehr.

Gasprüfung für Wohnmobile Pflicht

Wer ein privat zugelassenes Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage hat, muss diese bis spätestens 19. Juni 2025 von Sachverständigen prüfen lassen. Danach ist eine solche Prüfung alle zwei Jahre Pflicht. So soll sichergestellt werden, dass Kochen, Kühlen und Heizen im Camper sicher sind. Dies ist geregelt in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) im Paragraph 60 "Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen".

Pflege Angehöriger: Entlastungsbetrag von 2024 noch ausschöpfen

Pflegebedürftige, die ihren Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat und damit 1.500 Euro für das ganze Jahr für 2024 noch nicht vollständig genutzt haben, können dies noch bis 30. Juni tun. Das heißt, es können noch bis zum Stichtag Leistungen in Anspruch genommen werden, die als Hilfen für den Alltag anerkannt sind. Dazu zählen Angebote in der Kurzzeit- und ambulanten Pflege oder Betreuungskurse etwa für Demenzkranke. Achtung: Hier entscheidet aber jedes Bundesland selber. Die Pflegebedürftigen bekommen bereits verauslagte Gelder gegen Vorlage der Rechnungen zurück. Übrigens: 2025 gilt ein höherer Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.

Mutterschutz nun auch bei Fehlgeburten

Ab 1. Juni gibt es auch Mutterschutz für Frauen, die ihr Kind nach der 12. Schwangerschaftswoche verloren haben. Bislang gab es für sie nur den Weg, sich krankschreibenzulassen, um sich eine Erholungszeit zu verschaffen. Der Mutterschutz nach einer Fehlgeburt ist gestaffelt: ab der 13. Schwangerschaftswoche stehen der Frau zwei Wochen zu, ab der 17. Schwangerschaftswoche sechs Wochen und ab der 20. acht Wochen. Während des Mutterschutzes dürfen Arbeitgeber Frauen nicht beschäftigen, es sei denn, sie wollen selber eingesetzt werden.

Smartphones, Tablets und Co sollen länger halten

Neu produzierte Smartphones und Tablets sollen nachhaltiger werden und länger genutzt werden können. Das regelt die EU-Verordnung zu "Ökodesign-Anforderungen an Smartphones, Mobiltelefone, die keine Smartphones sind, schnurlose Telefone und Slate-Tablets", die am 20. Juni in Kraft tritt. Ersatzteile sollen dann länger verfügbar sein, Reparaturen einfacher möglich und Akkus länger halten. Updates soll es dann auch noch mindestens bis fünf Jahre nach dem Verkaufsdatum geben. Das gilt für Produkte, die ab dem Stichtag in den Verkehr gebracht werden. Ab dem 20. Juni wird das Energielabel EPREL dann auch für diese Geräte Pflicht. "Auf dem Label für Smartphones und Tablets wird ab 20. Juni 2025 auch ein Reparierbarkeits-Index gezeigt. Hersteller sollen von auf einer Skala von A bis E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind", erklärt das Bundesumweltministerium auf seiner Homepage dazu.

Barrierefreiheit bei technischen Produkten

Smartphones, Laptops, Fernseher mit Internetzugang, Geld- und Ticketautomaten, Bankdienstleistungen, aber auch Webseiten, Telefonie und Messenger-Dienste sollen einfacher und damit barrierefrei gestaltet werden. Das gilt für technische Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, als auch für technische Dienstleistungen, die ab dann erbracht werden. Ausgenommen von der Pflicht sind nur Kleinstunternehmen (weniger als zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz). Das Ziel: Menschen mit Behinderungen, Senioren und weniger technisch Affine sollen die Angebote ohne fremde Hilfe finden und nutzen können. Das ist im Barrierefreiheitsstärkungsgesetz geregelt. Damit wurde eine EU-Norm umgesetzt.

MDR (cbr)

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