Unzulässige Kontogebühren können drei Jahre zurückgefordert werden
Inhalt des Artikels:
- Worum ging es bei dem Rechtsstreit?
- Was bedeutet das Urteil für Banken?
- Warum haben kaum Kunden unzulässige Gebühren zurückverlangt?
Bankkunden können unzulässige Kontoführungsgebühren grundsätzlich nur drei Jahre lang zurückfordern – und zwar nach der Erhebung der Gebühren. Das entschied der Bundesgerichtshof und wies damit eine Musterklage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen ab.
Mit der Verbraucherorganisation wollten rund 1.200 Bankkunden erreichen, dass die Verjährungsfrist erst mit einem Urteil des BGH aus dem Jahr 2021 zu laufen begann. Sie hätten dann bis Ende 2024 Kontogebühren zurückfordern können.
Worum ging es bei dem Rechtsstreit?
In dem Rechtsstreit zwischen den Verbraucherzentralen und der Sparkasse Berlin ging es um Kontoführungsgebühren, die ohne aktive Zustimmung der Kunden erhöht wurden. Die Sparkasse ging – wie früher die meisten Kreditinstitute – davon aus, dass die Gebühr akzeptiert war, wenn der Kunde schwieg. Diese sogenannte fiktionale Zustimmung wurde vom BGH mit dem Urteil von 2021 gekippt. Seither müssen Kunden aktiv zustimmen, damit die neue Gebühr als vereinbart gilt.

Nach dem BGH-Urteil von damals stellte sich die Frage, für welchen Zeitraum die unzulässig erhobenen Gebühren zurückverlangt werden können. Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Aber wann beginnt diese Frist? Die Gerichte gehen davon aus, dass die Verjährung ab der ersten Abrechnung der erhöhten Kontoführungsgebühr bemessen werden musste.
Die Verbraucherzentrale wollte dagegen mit ihrer Musterklage erreichen, dass die Verjährung erst mit dem BGH-Urteil von 2021 zu laufen begann. Damit scheiterte sie jetzt. Es müsse nicht erst ein rechtskräftiges BGH-Urteil geben, bis die Verjährung einsetze. Dass das Schweigen des Kunden nicht als Zustimmung zu qualifizieren ist, sei schon vor dem BGH-Urteil deutlich gewesen. "Dieser Grundsatz ist nicht neu, sondern beansprucht schon seit jeher Gültigkeit", sagte der Vorsitzende Richter Jürgen Ellenberger. Verbrauchern sei es deshalb zumutbar gewesen, gegen die Gebühr zu klagen.
Was bedeutet das Urteil für Banken?
Das aktuelle Urteil ist für die Kreditinstitute von erheblicher Bedeutung. Denn bei einem Verjährungsbeginn erst ab 2021 hätten noch alle Rückzahlungsforderungen bis Ende 2024 erfüllt werden müssen. Jetzt kommt es dagegen auf den Zeitpunkt der Gebührenerhöhung durch fiktive Zustimmung an. Da bei den Musterklägern die Gebühren schon 2017 durch fiktive Zustimmung erhöht wurden, waren ihre Rückforderungen bereits zum Zeitpunkt des BGH-Urteils von 2021 verjährt.
In einem Urteil vom vergangenen Jahr hatte der BGH allerdings auch eine Klage der Kreditinstitute zur Rückzahlung von Kontogebühren abgewiesen. Sie wollten erreichen, dass sie von der Rückzahlung befreit sind, wenn der Bankkunde die Gebühr drei Jahre widerspruchslos gezahlt hatte, obwohl sie wegen fiktiver Zustimmung eigentlich unwirksam war. Diese sogenannte Dreijahreslösung lehnte der BGH im November 2024 aber ab. Dies wurde im aktuellen Verfahren bestätigt (Aktenzeichen: XI ZR 45/24).
Warum haben kaum Kunden unzulässige Gebühren zurückverlangt?
Wie aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervorging, haben nur wenige Kunden vier Jahre nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs zu unwirksam erhobenen Kontogebühren Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückgefordert. Demnach machten nur elf Prozent der Befragten etwaige Ansprüche geltend.
"Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde", sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. Im Sommer 2021 hatten bei einer Verivox-Studie noch 82 Prozent der Befragten angegeben, gezahlte Gebühren zurückfordern zu wollen, falls sie darauf Anspruch hätten. Die Realität sieht laut der jüngsten Studie aber anders aus. Vier von zehn Befragten kannten das BGH-Urteil demnach gar nicht. Doch auch von denjenigen, die über die Karlsruher Entscheidung Bescheid wussten, verzichteten mehr als 80 Prozent auf mögliche Erstattungsansprüche.
Nur 34 Prozent forderten der Studie zufolge deshalb keine Rückzahlungen, weil sie nach eigener Einschätzung keinen Anspruch gehabt hätten. 23 Prozent war der Aufwand zu groß, 21 Prozent waren sich nicht sicher, ob das Urteil auch für sie gilt. 14 Prozent gaben an, die Mühe hätte sich nicht gelohnt, da es bei ihnen nicht um viel Geld ging. Und jeweils 7 Prozent hatten Angst vor einer Kündigung ihres Kontos oder einer Belastung der Geschäftsbeziehungen zu ihrer Bank.
Reuters/dpa/AFP (lik)
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