• Nach eigener Aussage sieht Maja T. unter den Haftbedingungen in Ungarn keine andere Möglichkeit des Protests als den Hungerstreik.
  • Die Inhaftierte bemängelt in der Isolationshaft vor allem eine mangelhafte Versorgung mit Lebensmitteln.

Weil ein Budapester Gericht eine Entscheidung über die Umwandlung der bisherigen Untersuchungshaft in einen Hausarrest auf den 20. Juni vertagt hat, hat Maja T. angekündigt ab sofort in den Hungerstreik zu treten. Das haben MDR Investigativ und das ARD-Studio Wien/Südosteuropa am Mittwoch aus Maja T.s familiären Umfeld erfahren – aus Verzweiflung wegen ihrer andauernden Haft.

In einer Sprachnachricht, die den Redaktionen übermittelt wurde, erklärt T.: "Da seit elf Monaten eine menschenunwürdige Langzeiteinzelhaft auf meine rechtswidrige Auslieferung nach Ungarn folgt, wähle ich die letzte mir verbliebene Protestform – den Hungerstreik, denn ich ertrage diese Situation nicht mehr."

Seit Februar 2025 steht Maja T. in Budapest vor Gericht. Der non-binären Person werden Angriffe auf vermeintliche und tatsächliche Teilnehmer des rechtsextremen "Tag der Ehre" vorgeworfen, die sie gemeinsam mit weiteren Personen im Februar 2023 begangen haben soll.

Kritik an Haftbedingungen in Budapest

Über die Haftbedingungen vor Ort hatte Maja T. im Telefonat mit dem MDR schon in der Vergangenheit berichtet. Damals sagte sie: "Es gibt aus meinen Augen eine mangelhafte Versorgung mit Lebensmitteln. Hygienische Produkte wurden mir vorenthalten. Es ist teilweise dreckig, es gibt unzählige Bettwanzen und Kakerlaken." Auch wenn es zwischenzeitlich punktuelle Verbesserungen dieser Zustände gab, kritisiert T. weiterhin ihre fast vollständige Isolation.

Maja T. wurde im Sommer 2024 aus ihrer Haft in der JVA Dresden an die ungarischen Behörden überstellt. Der Vorgang sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit. Eine anschließende Verfassungsbeschwerde ihrer Verteidigung in Karlsruhe entschied das Bundesverfassungsgericht im Februar 2025 positiv. 

Nachdem T. zunächst einige Monate lang untergetaucht war, wurde sie im Dezember 2023 von Zielfahndern festgenommen und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. In einem 2024 am Bundesgerichtshof erwirkten Haftbefehl des Generalbundesanwalts gegen T. steht u.a., dass sie an zwei gewalttätigen Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextremisten beteiligt gewesen sein soll. Dabei sollen durch die Angreifer auch Schlagstöcke und Pfefferspray eingesetzt worden sein. Die Betroffenen erlitten laut Haftbefehl Prellungen, Quetschungen und zum Teil Knochenbrüche. Maja T. hat sich zu den Vorwürfen bislang nicht geäußert.

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