Ab Juli bekommen die Bundestagsabgeordneten wieder mehr Geld. Das Parlament bestätigte die geltende Regelung, wonach die Diäten automatisch einmal pro Jahr angehoben werden.

Für die einen ist es eine Neiddebatte, für die anderen eine Frage des Respekts gegenüber Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen. Am Donnerstag hat der Bundestag ein Verfahren beschlossen, wonach die Diäten der Abgeordneten ab Juli um knapp 600 Euro im Monat steigen. Oder anders gesagt: Die Abgeordneten haben sich ein Plus von 5,4 Prozent gegönnt.

Und das auch noch mit möglichst kurzer Aussprache und schneller Abstimmung im Anschluss - als wäre ihnen das Ganze schon ein wenig unangenehm. Das könnte auch daran liegen, dass ihr Gehalt oder - wie es korrekt heißt - ihre monatliche Entschädigung erst im vergangenen Jahr um 635 Euro anstieg.

Nun also folgt das nächste satte Plus auf dann etwas mehr als 11.800 Euro. Laut Abgeordnetengesetz soll sich der Betrag am Lohn eines Bundesrichters orientieren. Die bekommen aktuell knapp 11.900 Euro. Der gesetzliche Rahmen stimmt also.

Abstimmung zu Beginn jeder Legislatur

Die Frage, die sich aber stellt, ist die nach der öffentlichen Wirkung. Aus Sicht von Union und Sozialdemokraten scheint der Aufschlag unproblematisch zu sein. Schließlich hatten sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, das sogenannte Anpassungsverfahren auch in dieser Legislaturperiode wieder zur Anwendung zu bringen - ebenso wie die Ampelkoalition zuvor. Weshalb es wohl auch dieses Mal keinen Widerspruch von den Grünen gab.

Dieses Anpassungsverfahren für die Diäten ist im Abgeordnetengesetz geregelt und sieht vor, dass die monatliche Entschädigung jedes Jahr zum 1. Juli steigt. Allerdings müssen die Abgeordneten über dieses Verfahren in jeder Legislatur neu abstimmen, und zwar innerhalb der ersten drei Monate. Tun sie es nicht, bleibt ihre Entschädigung über den gesamten Zeitraum, also in der Regel vier Jahre lang, unverändert.

Entscheidend für die Höhe des Aufschlags ist die Entwicklung der Bruttolöhne. Im vergangenen Jahr wuchsen die im Schnitt um 5,4 Prozent an, weshalb nun auch die Diäten entsprechend steigen. Allerdings hatten die wenigsten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als 600 Euro im Monat obendrauf. Zudem wurde ein Teil des Lohnplus durch die gestiegenen Preise für Lebensmittel und andere Waren direkt wieder aufgefressen. Nach Abzug der Inflation stiegen die sogenannten Reallöhne im vergangenen Jahr aber dennoch um zumindest 3,1 Prozent.

Kritik von Linkspartei und AfD

Aus Sicht der Linkspartei wäre diese Steigerung ein weitaus gerechterer Gradmesser für die Erhöhung von Abgeordnetendiäten. Und in der Tat, das derzeitige Verfahren führt vor allem zu einem: Der Abstand zwischen Geringverdienern und Abgeordneten nimmt mehr und mehr zu. So bekamen die unteren zehn Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im vergangenen Jahr maximal 2.700 Euro brutto im Monat oder weniger. Ein Plus von 5,4 Prozent würde für sie also maximal 146 Euro mehr bedeuten. Das ist nicht einmal ein Viertel von dem, was ein Bundestagsabgeordneter ab Juli mehr bekommt.

Der Vorschlag der Linkspartei würde diese Entwicklung zwar auch nicht gänzlich aufhalten, aber zumindest etwas verlangsamen. Würde sich die Steigerung der Abgeordnetenentschädigung nämlich an den Reallöhnen orientieren, läge das Plus bei 348 Euro. Zudem wären mit diesem Modell Nullrunden oder sogar sinkende Diäten wahrscheinlicher. Nämlich dann, wenn die Inflation in einem Jahr gleich hoch oder höher ausfällt als die Lohnzuwächse.

Zwar hält auch die AfD nichts von der bisherigen Regelung und will diese deshalb ebenfalls abschaffen. Allerdings liefert sie keinen Vorschlag, nach welchem Prinzip die Diäten stattdessen steigen sollen.

Fakt ist: Nach dem Grundgesetz und dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes müssen die Abgeordneten über die Höhe ihrer Bezüge selbst bestimmen. Insofern werden sich Willkür- und Selbstbedienungsvorwürfe wohl nie ganz vermeiden lassen. Sie werden aber umso weniger beachtet werden, je mehr die Öffentlichkeit das Gefühl hat, dass die Abgeordneten auch bei ihren Diäten möglichst gerecht und lebensnah entscheiden.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke