Immer mehr Schwangere in Mitteldeutschland nutzen Trisomie-Bluttest
- Sachsen-Anhalt mit höherem Anteil an Tests als Thüringen und Sachsen.
- Ältere Schwangere lassen häufiger testen.
- Nicht-invasiver Pränataltest untersucht das Erbgut.
Beinah jede zweite Schwangere in Deutschland lässt ihr Ungeborenes inzwischen auf genetische Veränderungen wie Trisomie 21 untersuchen. Waren es im Jahr 2023 mit 32 Prozent noch knapp ein Drittel der Frauen, stieg der Anteil im vergangenen Jahr deutschlandweit auf 48,8 Prozent, wie die Krankenkasse Barmer mitteilte.
Sachsen-Anhalt vor Thüringen und Sachsen
Wie die Barmer MDR AKTUELL mitteilte, stieg in Sachsen der Anteil der vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomien von 19,1 Prozent im Jahr 2023 auf 37,2 Prozent im Jahr 2024. In Sachsen-Anhalt entschieden sich im vergangenen Jahr 54,4 Prozent der Schwangeren für einen Bluttest auf genetische Veränderungen. Ein Jahr zuvor waren es 42,3 Prozent. In Thüringen stieg der Anteil von 37,7 Prozent auf 49,4 Prozent.
Ältere Schwangere lassen häufiger testen
Besonders häufig entschieden sich ältere Schwangere für den nicht-invasiven Pränataltest (NIPT). Der Barmer-Analyse zufolge ließen im Jahr 2024 deutschlandweit 66,9 Prozent der Schwangeren ab 36 Jahren diesen Bluttest durchführen. In Sachsen-Anhalt lag die Zahl mit 76,6 Prozent besonders hoch. In Thüringen machten im vergangenen Jahr 63,4 Prozent der älteren Schwangeren einen NIPT, in Sachsen waren es lediglich 48,4 Prozent.
Nicht-invasiver Pränataltest untersucht Erbgut
Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) untersucht das Erbgut des ungeborenen Kindes auf Trisomien. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für den Test. Ziel der Kostenübernahme war es, die Zahl der – gesundheitlich riskanteren – invasiven pränatalen Untersuchungen wie etwa der Fruchtwasseruntersuchung zu verringern. Der Barmer-Analyse zufolge gibt es bisher jedoch keinen Hinweis darauf, dass die Einführung des NIPT die Anzahl invasiver Tests verringert hat.
Barmer/dpa (dni)
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke