BGH führt Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden
Die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. muss sich vor dem Oberlandesgericht Dresden verantworten. Das teilte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag mit. Demnach legt der Generalbundesanwalt in Karsruhe der Angeklagten neben der Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung die Unterstützung der terroristischen Vereinigung NSU in drei Fällen zur Last. Die Angeklagte soll demnach ihrer Freundin, der verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe, unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arzttermine bereit gestellt haben.
Zudem soll Susann E. ihre persönlichen Daten für das Bestellen von Bahncards zur Verfügung gestellt sowie Fahrdienste für Zschäpe und das NSU-Mitglied Uwe Böhnhardt geleistet haben. Sie soll diese zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil in Eisenach gefahren haben.

Tauziehen um Anklage der Zschäpe-Freundin
Um Susann E. gab es ein juristisches Tauziehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden sah zuvor keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susann E. auch von den Morden des NSU wusste. Laut Generalbundesanwalt soll sie jedoch seit 2007 gewusst haben, dass die NSU-Mitglieder unter falschen Identitäten im Untergrund lebten und rassistisch motivierte Morde sowie einige Banküberfälle begangen hatten. Der hinzugezogene BGH stützt nun diese juristische Sicht und eröffnete das Verfahren vor dem OLG Dresden.
Ehemann als NSU-Helfer verurteilt
Susann E. befindet sich weiterhin auf freiem Fuß, teilte eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft auf Anfrage von MDR SACHSEN mit. Der Ehemann der Angeklagten, André E., war im Jahr 2018 in München als NSU-Helfer zu zweieinhalb Jahren Gefängnisstrafe verurteilt worden.
MDR (wim/jog/Holger Schmidt)/afp
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