Bundesgesundheitsministerin: Soforthilfen für Kliniken voraussichtlich ab Herbst
- Bundesgesundheitsministerin Warken: Soforthilfen für Krankenhäuser voraussichtlich ab Herbst
- Gesundheitsminister wollen "begleitetes Trinken" untersagen
- Hebammen protestieren in Weimar gegen eine geplante Gebührenordnung.
- Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Präventionsarbeit – Thüringen hatte Leitantrag eingebracht
Zum Abschluss der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar hat sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zu geplanten Soforthilfen für Krankenhäuser geäußert. Diese können laut der CDU-Politikerin voraussichtlich ab Herbst ausgezahlt werden. Erst müsse der Haushalt nach der Sommerpause beschlossen werden. Die Soforthilfen umfassen Warken zufolge rund vier Milliarden Euro, verteilt auf zwei Jahre.
Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft haben bundesweit seit Anfang 2022 knapp 80 Standorte Insolvenz angemeldet. 80 Prozent der Kliniken schrieben rote Zahlen. Mit den Hilfen für die Krankenhäuser, die CDU und SPD im Koalitionsvertrag angekündigt hatten, sollen Kostensteigerungen aufgefangen werden.
Krankenhausreform: Referentenentwurf im Juli
Zur bereits beschlossenen Krankenhausreform sagte Warken, es werde an einigen Stellschrauben noch etwas verändert. Ziel sei eine gute und verlässliche Gesundheitsversorgung. Den Ländern sollen mehr Möglichkeiten gegeben werden, zu entscheiden, welche Kliniken etwa in ländlichen Regionen erhalten werden sollen. Es gehe um mehr Flexibilität, mehr Aufnahmemöglichkeiten und mehr Kooperationsmöglichkeiten. Im Juli soll laut Warken ein Referentenentwurf vorliegen. Das Kabinett könnte sich dann im September damit befassen.
Gesundheitsminister wollen "begleitetes Trinken" untersagen
Die Gesundheitsminister der Länder drängen außerdem auf ein gesetzliches Verbot des sogenannten begleiteten Trinkens von Jugendlichen ab 14 Jahren. Alkohol als weit verbreitete Droge stelle bei Kindern und Jugendlichen ein großes Problem dar, sagte die Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Thüringens Ressortchefin Katharina Schenk. Appelle allein würden nichts am Missbrauch ändern. Die Länder-Gesundheitsminister folgten einem Antrag aus Mecklenburg-Vorpommern, der auf eine entsprechende Änderung des Jugendschutzgesetzes abzielt.
Jugendliche in Deutschland dürfen regulär ab 16 Jahren Bier, Wein und Sekt kaufen und trinken. In Begleitung einer sorgeberechtigten Person ist das jedoch schon ab 14 Jahren erlaubt, auch in Gaststätten oder in der Öffentlichkeit. Die entsprechende Regelung im aktuellen Jugendschutzgesetz aus dem Jahr 1952 soll nach dem Willen der Ressortchefs abgeschafft werden. Bundesgesundheitsministerin Warken unterstützt das Anliegen der Länderchefs: "Ich halte den Vorstoß, wie ihn jetzt die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister gemacht haben, für gut."
Besserer Schutz vor Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen
Zudem wollen die Gesundheitsminister den Schutz vor Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen durch eine bessere Vernetzung von Betreuungsstrukturen verbessern. Zuletzt hatte eine laut Behörden offensichtlich psychisch kranke Frau ohne festen Wohnsitz 18 Menschen im Hamburger Hauptbahnhof mit einem Messer teilweise lebensgefährlich verletzt.
Weiterhin sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz nach Angaben der hessischen Ressortchefin Diana Stolz einstimmig für ein Verkaufsverbot von Lachgas aus, das als Partydroge genutzt wird.
Lautstarke Proteste zu Beginn der Konferenz
Die Gesundheitsministerkonferenz hatte am Mittwoch begleitet von lautstarken Protesten begonnen. Auf dem Marktplatz hatten sich rund 50 Hebammen versammelt, die mit Pfeifkonzerten und Transparenten auf ihre Forderungen aufmerksam machten.
In einer Rede kritisierte Ursula Jahn-Zöhrens vom Deutschen Hebammenverband etwa die künftige Gebührenordnung für freiberufliche Beleghebammen in den Kliniken, die noch von einer Schiedsstelle entschieden werden muss. Komme sie, drohten den Frauen Umsatzeinbrüche von bis zu 30 Prozent. Davon betroffen wären über 3.000 Beleghebammen und auch Hebammen, die Familien vor und nach der Geburt ihres Kindes begleiten. Der Verband befürchtet, dass viele Hebammen ihren Beruf aufgeben und die Versorgung in Kliniken zusammenbrechen wird.
Thüringen nimmt Präventionsarbeit in den Blick
Darüber hinaus sprachen sich die Gesundheitsminister der Länder für eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung aus. In einem entsprechenden Leitantrag hatte das Thüringer Gesundheitsministerium erklärt, mehr Prävention senke die Folgekosten von schweren Erkrankungen. Auf der anderen Seite könne mehr Prävention zu einer Steigerung von Lebensqualität führen. Den öffentlichen Gesundheitsdienst und damit die Gesundheitsämter bezeichnete eine Sprecherin des Thüringer Gesundheitsministeriums mit Blick auf Aufgaben wie Schuleingangsuntersuchungen, psychosoziale Beratungen oder Suchtprävention als eine der wichtigsten Säulen bei der Prävention.
Zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes gehört dabei auch eine gesicherte Finanzierung. Während der Corona-Pandemie hatten sich Bund und Länder 2020 auf den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst geeinigt. Mit vier Milliarden Euro sollte dieser modernisiert und vernetzt, sowie neue Stellen geschaffen werden. So konnten etwa in Sachsen-Anhalt über 130 neue Personalstellen geschaffen werden. Zugleich wurden Gesundheitsämter digitalisiert. Der Finanzierungspakt läuft Ende 2026 aus, die Länder drängen auf eine Folgefinanzierung.
dpa/AFP/MDR (jeb, ane, lik, mze)
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