Waldeigentümer in Nordsachsen müssen die Nester des Eichenprozessionsspinners auf ihren Bäumen entfernen. Das hat das Verwaltungsgericht Leipzig entschieden.

Mehrere Waldeigentümer in Hohenprießnitz bei Eilenburg waren vor Gericht gezogen. Sie hatten sich gegen die Entfernung der Nester gewehrt, weil diese teuer ist und sie befürchteten, dass die Raupen sowieso wiederkommen könnten. Außerdem schlugen sie per Eilantrag vor, stattdessen Warnschilder aufzustellen oder das befallene Gebiet abzusperren. Das Gericht lehnte die Einwände ab.

Privatleute, die die Schmetterlingsart Eichenprozessionsspinner im eigenen Grundstück entdecken, müssen die Tiere auf eigene Kosten von Fachleuten beseitigen lassen. (Archivbild)Bildrechte: IMAGO / Jan Huebner

Giftige Raupen gefährden Gesundheit

Das Gericht erklärte, dass die giftigen Haare der Raupen eine Gefahr für die Gesundheit darstellen. Diese können bei Menschen und Tieren Hautausschläge, Atemprobleme und sogar allergische Schocks auslösen. Warnschilder oder Absperrungen reichten der Justizbehörde zufolge nicht aus, um die Gefahr zu verhindern.

Mehrere Tausend Euro Kosten möglich

Um die Kosten für die Bekämpfung des Nachtfalters gibt es bundesweit Streit. Dem Verein Haus und Grund Osnabrück zufolge können sie für einzelne Grundstückseigentümer bis zu mehreren Tausend Euro ausmachen. Wie die Stadtverwaltung Dresden in einem Informationsblatt mitteilt, soll der Pflanzenschädling von fachkundigem Personal im Vollschutzanzug und mit Spezialtechnik bekämpft werden.

Gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können die Waldeigentümer nun Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

MDR (gri/wim)

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