Bestellte Ware soll zugestellt worden sein, ist aber nicht da? Und nun?
Inhalt des Artikels:
- Das Paket wird vor die Tür gelegt, obwohl das als Ablageort nicht vereinbart wurde. Was, wenn es weg ist?
- Das Paket wird als zugestellt angegeben und ist weg. Ein Nachbar soll es angenommen haben. Der war aber nicht da. Muss der Nachbar das beweisen?
- Eine Sendung soll im Briefkasten hinterlegt worden sein und ist weg. Von der Größe passt es gar nicht in den Schlitz. Und nun?
- Ich werde aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, ein Paket nicht erhalten zu haben. Muss ich dem nachkommen, obwohl ich es gar nicht angenommen habe?
- Wer muss den Nachforschungsauftrag stellen, wenn ein Paket weg ist? Absender oder Empfänger?
- Gibt es eine Zustellkonstellation, bei der ich nichts angenommen habe, aber die Zustellung dokumentiert wurde – und ich dann auf den Kosten sitzenbleiben kann?
- Im Paket ist nicht das Bestellte drin – sondern viel günstigere Dinge. Wie weise ich das nach?
Das Paket wird vor die Tür gelegt, obwohl das als Ablageort nicht vereinbart wurde. Was, wenn es weg ist?
Wenn der Online-Händler der Ansicht ist, dass Sie das Paket erhalten haben, muss er das im Zweifelsfall nachweisen. Die Zustellung ist nur dann rechtlich wirksam, wenn der Empfänger das Paket persönlich entgegengenommen oder dem Paketdienst eine andere Zustellmöglichkeit erlaubt hat, die dann auch gewählt wurde. Ohne eine solche Vereinbarung darf der Paketbote das Paket nicht einfach vor der Haustür oder anderswo abstellen.
Wenn der Paketbote behauptet, er habe das Paket persönlich übergeben, muss er dafür einen Nachweis erbringen. Ein Foto des Paketes vor der Tür oder ein vom Paketboten erstellter Ablieferbeleg reichen hierfür nicht aus. Es muss die Unterschrift des Empfängers vorliegen.

Das Paket wird als zugestellt angegeben und ist weg. Ein Nachbar soll es angenommen haben. Der war aber nicht da. Muss der Nachbar das beweisen?
Macht der Online-Händler Ansprüche gegenüber dem Nachbarn geltend, muss der Händler nachweisen, dass der Nachbar das Paket erhalten hat. Dazu wird er einen Zustellbeleg vom Paketdienst fordern, auf dem Name und gegebenenfalls Unterschrift des Nachbarn erkennbar sein müssen.
Hat der Nachbar tatsächlich für das Paket unterschrieben, haftet er im Verlustfall gegenüber dem Online-Händler. Hat der Nachbar hingegen nicht unterschrieben oder wurde die Unterschrift gar vom Zusteller gefälscht, haftet der Paketdienst für den Verlust des Pakets. Die Beweislast liegt also beim Paketdienst, nicht beim Nachbarn.
Eine Sendung soll im Briefkasten hinterlegt worden sein und ist weg. Von der Größe passt es gar nicht in den Schlitz. Und nun?
Wenn die Sendung nicht in den Briefkasten passen kann, muss die Behauptung, sie sei in den Briefkasten eingeworfen worden, falsch sein. Dann kann es zum einem sein, dass es falsch dokumentiert wurde, und die Sendung vielleicht woanders hinterlegt wurde. Es kann aber auch sein, dass die Sendung gestohlen wurde.
Hier gilt: Zunächst beim Zustelldienst nachfragen, ob es gegebenenfalls woanders gelagert wird. Sollte allerdings Diebstahl möglich sein, kann Strafanzeige gegen unbekannt gestellt werden.
Ich werde aufgefordert, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, ein Paket nicht erhalten zu haben. Muss ich dem nachkommen, obwohl ich es gar nicht angenommen habe?
Dazu sind Sie rechtlich nicht verpflichtet. Eidesstattliche Versicherungen sind üblicherweise Erklärungen, die abgegeben werden, um Tatsachenbehauptungen vor Gericht oder Behörden zu bekräftigen. Privatpersonen, die eine eidesstattliche Versicherung wollen, wollen diese gegebenenfalls in einem gerichtlichen Verfahren nutzen, das heißt sie dem Gericht vorlegen. Wenn eine falsche eidesstattliche Erklärung dem Gericht vorgelegt wird, macht sich derjenige strafbar, der diese abgegeben hat.
Dennoch kann es sinnvoll sein, eine solche Erklärung abzugeben, wenn Sie tatsächlich kein Paket erhalten haben. Mit dieser Erklärung stärken Sie Ihre Aussage, das Paket nicht erhalten zu haben. Diese Erklärung dient dann auch dem Onlineshop als Nachweis gegenüber dem Paketdienst, um Schadensersatz zu erhalten. Wenn Sie kein Paket erhalten haben, bestätigen Sie mit der Erklärung lediglich die Wahrheit und müssen keine rechtlichen Konsequenzen befürchten. Die Abgabe einer solchen Erklärung kann dazu beitragen, dass Sie schneller eine Ersatzlieferung oder eine Rückerstattung erhalten. Auch eine Strafanzeige gegen Unbekannt kann hilfreich sein, um zu untermauern, dass Sie das Paket nicht erhalten haben.
Wer muss den Nachforschungsauftrag stellen, wenn ein Paket weg ist? Absender oder Empfänger?
Das kann sowohl der Absender als auch der Empfänger machen. Wenn zum Beispiel ein an Sie adressiertes Paket von einem Versandhändler verloren gegangen ist, können Sie sich zu Nachforschungszwecken auch direkt an den Paketdienstleister wenden. Sie können selbstverständlich auch den Versandhändler bitten, einen Nachforschungsauftrag zu stellen.
Gibt es eine Zustellkonstellation, bei der ich nichts angenommen habe, aber die Zustellung dokumentiert wurde – und ich dann auf den Kosten sitzenbleiben kann?
Ja, zum Beispiel, wenn Sie dem Paketdienst eine Abstellgenehmigung erteilt haben. Damit geht das Risiko eines Verlusts oder einer Beschädigung auf Sie als Empfänger über, sobald das Paket am vereinbarten Ort abgelegt wurde. So ein Abstellort könnte beispielsweise der Garten oder die Treppe in einem Mehrfamilienhaus sein. Wird das Paket an dem Ort abgelegt, besteht durchaus die Gefahr, dass das Paket gestohlen wird, bis Sie es an sich nehmen können.
Mein Rat: Benennen Sie keinen Ablageort, zu dem auch Dritte Zugang haben. Wenn Sie das Paket nicht persönlich annehmen können, lassen Sie es lieber in eine Postfiliale oder Packstation liefern.
Im Paket ist nicht das Bestellte drin – sondern viel günstigere Dinge. Wie weise ich das nach?
Sie müssen als Empfänger nachweisen, dass die bestellte Ware nicht im Paket war. Wenn Sie das Paket alleine öffnen, das heißt ohne Zeugen, ist das schwierig. Wir raten deshalb, vor allem bei wertvollen Waren das Paket zusammen mit einer weiteren Person zu öffnen oder sich beim Auspacken zu filmen, um eine eventuelle Falschlieferung nachweisen zu können. Den Fehler sollten Sie umgehend beim Absender reklamieren.
MDR (cbr)
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