Arbeitsministerin gegen Ausnahmen für Saisonarbeiter
Sollen Saisonarbeiter vom Mindestlohn ausgenommen werden? Agrarminister Rainer hatte sich offen dafür gezeigt - nun gibt es deutlichen Widerspruch aus dem Arbeitsministerium. Ausnahmen seien eine "unzulässige Diskriminierung".
Das Bundesarbeitsministerium unter Ministerin Bärbel Bas lehnt Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeiter ab. "Eine Herabsetzung des Mindestlohns (nur) für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte würde sowohl nach nationalem als auch nach europäischem Recht eine unzulässige Diskriminierung darstellen, für die es keinen sachlichen Grund gibt", sagte ein Sprecher des SPD-geführten Ministeriums dem Tagesspiegel. "Der Koalitionsvertrag sieht die Schaffung einer Ausnahme vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte nicht vor."
Bundesagrarminister Alois Rainer hatte sich zuvor offen für die Forderung des Deutschen Bauernverbandes gezeigt, den Mindestlohn für Saisonarbeiter zu kürzen. "Meine Fachleute prüfen, ob es einen rechtssicheren Weg gibt, Ausnahmen vom Mindestlohn möglich zu machen", sagte der CSU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
"Absolute Lohnuntergrenze, die branchenübergreifend gilt"
Der Sprecher des Bundesarbeitsministeriums verwies auch auf die allgemeine Funktion des Mindestlohns: "Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist als absolute Lohnuntergrenze ausgestaltet, die branchenübergreifend in jedem Arbeitsverhältnis gilt und ein Mindestmaß an Arbeitnehmerschutz und Austauschgerechtigkeit sichern soll." Ausnahmen in einzelnen Branchen seien mit diesem Ziel nicht vereinbar. Allein der Umstand, dass eine bestimmte Tätigkeit nicht sozialversicherungspflichtig sei, rechtfertige eine niedrigere Bezahlung nicht.
Der Bauernverband hatte am Montag erneut auf Ausnahmen vom Mindestlohn für Saisonarbeitskräfte gepocht. "Wir schlagen vor, dass sie 80 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erhalten", sagte Bauernpräsident Joachim Rukwied. Er argumentierte, Saisonarbeitskräfte hätten ihren Lebensmittelpunkt "schließlich nicht in Deutschland". Rukwied mahnt seit Monaten, dass eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau von 15 Euro gravierende Folgen für die Landwirtschaft hätte.
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