Im Prozess vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verbraucherzentrale Sachsen erreicht, dass Sparkassenkunden Zinsen nachgezahlt bekommen müssen. Der BGH hat am Dienstag die Revision der Sparkasse gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zurückgewiesen, wie die Verbraucherzentrale mitteilte.

Viele Kunden der Erzgebirgssparkasse dürfen nach einem BGH-Urteil auf Nachzahlungen hoffen. (Symbolbild)Bildrechte: picture alliance/dpa | Oliver Berg

Jahrelang zu wenig Zinsen

Viele Prämiensparverträge der Sparkasse seien über Jahre hinweg zu niedrig verzinst worden, sagte Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Dieser Auffassung hat sich heute auch der Bundesgerichtshof angeschlossen", so Hummel.

Hohe Nachzahlungen erwartet

Für betroffene Kunden bedeutet das laut Hummel nun teils hohe Nachzahlungen. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale geht es im bundesweiten Durchschnitt um rund 1.900 Euro pro Vertrag. Die Auszahlungen sollen bereits in den kommenden Tagen und Wochen anlaufen. Insgesamt hatten sich nach Angaben der Verbraucherzentrale mehr als 7.300 Sparerinnen und Sparer den sächsischen Musterverfahren angeschlossen.

Rechtsstreit seit mehreren Jahren

Mit dem Urteil endet ein jahrelanger Rechtsstreit um die korrekte Verzinsung von Prämiensparverträgen bei insgesamt neun Sparkassen in Sachsen. Die erste Klage wurde 2019 eingereicht. Während acht Sparkassen die Urteile bereits akzeptiert und Nachzahlungen geleistet haben, hatte die Erzgebirgssparkasse Revision eingelegt.

MDR (ben/mwa)

Weiterführende Links

  • 09. Juli 2024BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen: Sparkassen müssen Zinsen nachzahlen
  • 09. Juli 2024Nach BGH-Urteil: Fragen und Antworten zum Prämiensparen

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