Weimarer "Maskenrichter" scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung
Mehr als vier Jahre nach dem sogenannten Maskenstreit von Weimar während der Corona-Pandemie ist der Fall abgeschlossen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die Verfassungsbeschwerde des wegen Rechtsbeugung verurteilten Amtsrichters nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig.

Der Amtsrichter aus Weimar war zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er im April 2021 an zwei Schulen die Coronaschutzmaßnahmen kippte und dabei sein Richteramt missbrauchte.
Dabei war er für diese Entscheidung gar nicht zuständig. Das Landgericht Erfurt stellte später fest, dass er zielgerichtet darauf hingearbeitet hatte, ein solches Verfahren zugewiesen zu bekommen. Unter anderem kontaktierte er schon im Vorfeld Sachverständige für Gutachten, die in seinem Sinn ausfallen würden.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil bereits im November 2024 bestätigt, nachdem der Richter Revision eingelegt hatte. Er habe nicht schlüssig aufgezeigt, dass seine Grundrechte durch das Urteil des Bundesgerichtshofs verletzt worden seien.
MDR (mm)/AFP
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