E-Scooter: Schärfere Regeln geplant
- Nach den Plänen des Bundesverkehrsministeriums sollen vor allem die Parkregeln für Leihroller verschärft werden.
- Viele Städte und Gemeinden haben bereits eigene Regeln für das Parken von E-Scootern erlassen.
- Der Städte- und Gemeindebund fordert außerdem Drosselungen in verkehrssensiblen Bereichen.
Das Problem mit den parkenden E-Scootern in Innenstädten ist nach wie vor riesig, findet Roland Stimpel. Er ist Vorstandsmitglied im Verein FUSS e.V., der Lobby für Fußgängerinnen und Fußgänger. Viele E-Roller-Fahrer würden die Geräte einfach irgendwo ohne Rücksicht abstellen.
"Es muss grundsätzlich verboten werden E-Scooter und auch Fahrräder überhaupt auf dem Gehweg abstellen zu können. Die Städte müssen sagen können, hier in diese Straßen nicht oder überhaupt nicht. Nur so kann man das Problem lösen", fordert Stimpel.
Strengere Regeln für Mietroller geplant – Leihanbieter protestieren
Ganz so strenge Regeln sieht der Vorschlag aus dem Bundesverkehrsministerium nicht vor. Demnach sollen Fahrräder und E-Scooter nur dann auf dem Bürgersteig und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen, wenn sie andere nicht gefährden oder behindern. Und es sollen nur noch E-Scooter im Privatbesitz dort abgestellt werden. Für Mietroller soll es dahingehend strengere Auflagen geben.
Für die Leihanbieter gehen die Vorschläge zu weit. Der Verband Plattform Shared Mobility antwortet schriftlich auf eine Anfrage von MDR AKTUELL. Damit werde vielen Städten – vor allem in Mittel- und Kleinstädten – ein bürokratischer Aufwand auferlegt, den sie kaum stemmen könnten.
Städte regulieren Mietroller bereits selbst
Insbesondere werde ausgeblendet, dass Kommunen das Abstellen von E-Scootern schon heute regulieren könnten – und das vielerorts auch gemeinsam mit den Anbietern erfolgreich täten, argumentiert der Verband weiter. Tatsächlich gibt es schon einige Städte, die das Abstellen von E-Scootern einschränken. Als besonders streng gilt Leipzig. Hier dürfen Mietroller nur in festen eingerichteten Stationen geparkt werden.
Timm Fuchs, Mobilitätsexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, befürwortet das Vorhaben von Verkehrsminister Schnieder. Die neuen Regeln müssten für die Kommunen aber einfach und bürokratiearm umzusetzen sein.
Städtebund: Automatische Drosselung in Fußgängerzonen ebenso wichtig
Und sie sollten nicht nur das Parken, sondern auch das Fahren von E-Scootern in den Blick nehmen, findet Fuchs: "Wir wünschen uns eine automatische Drosselung, gerade der E-Roller. Immer dann, wenn beispielsweise in Bereiche reingefahren wird, wie in Fußgängerzonen, wo es gefährlich wird. Das kann man technisch umsetzen. Das wird auch schon gemacht in anderen Ländern, wie beispielsweise in Österreich."
Die automatische Drosselung funktioniert in Wien über die App der Anbieter, mit der der Standort beziehungsweise die Fahrtroute in Echtzeit verfolgt werden kann.
Kritik an "Fahrrad frei"-Erlaubnis für E-Scooter
Auch Roland Stimpel vom Verein FUSS findet, dass es strengere Regeln für das Fahren mit E-Rollern braucht. Die Pläne des Verkehrsministeriums, dass die Roller künftig auch in Fußgängerzonen mit einem Hinweisschild "Fahrrad frei" gefahren werden dürfen, kritisiert er. "Wo die Schildchen 'Fahrrad frei' sind, sollen Radfahrer theoretisch Schrittgeschwindigkeit fahren. Macht aber kein Mensch. Und wenn E-Scooter da legal drauf dürfen, dann fahren die natürlich auch nicht Schrittgeschwindigkeit."
Vor allem ältere Menschen, Kinder und Menschen mit Behinderung würden sich dadurch schwer gefährdet fühlen.
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