Pflegebeitragssatz bei der Rente, Fotos bei Ausweisen, Einspeisevergütung von Solarstrom
Inhalt des Artikels:
- Pflegebeitragssatz bei der Rente angekommen
- Künstliche Intelligenz: Neue Kennzeichnungspflicht für Unternehmen
- Teurere Tickets im ÖPNV
- Passbilder für Ausweise nur noch digital, Übergangsfrist abgelaufen
- Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr
- Neue Vergütungssätze bei Photovoltaik-Anlagen
Pflegebeitragssatz bei der Rente angekommen
Ab August werden auch bei der Rente monatlich die allgemein gültigen 3,6 Prozent für den Pflegebeitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte berechnet.
Bereits seit 1. Januar dieses Jahres gilt zwar für alle gesetzlich Krankenversicherten ein um 0,2 Prozent erhöhter Pflegebeitragssatz, aber bei den gesetzlichen Renten wurde dies erst im Juli berücksichtigt. "Der neue Pflegebeitrag wird rückwirkend für die ersten sechs Monate des Jahres 2025 abgezogen", informierte die Deutsche Rentenversicherung im Vorfeld auf ihrer Homepage dazu. Das bedeutete einen Extra-Abzug von 1,2 Prozent für sechs Monate mal 0,2 Prozent. "Im Juli 2025 zahlen Rentner daher einmalig 4,8 Prozent", so die Deutsche Rentenversicherung. Bei einem Rentenzahlbetrag von 1.000 Euro seien das zwölf Euro, die für die Einmalzahlung fällig werden sollten. Ab August werden nun die allgemein gültigen 3,6 Prozent für den Pflegebeitragssatz bei der Rente berechnet.
Künstliche Intelligenz: Neue Kennzeichnungspflicht für Unternehmen
Fragen beantworten, Aufsätze schreiben, Übersetzungen: KI-Technologien erleichtern immer mehr Aufgaben im Alltag. Ab 2. August muss bei allgemein zugänglichen KI-Tools, die neu auf den Markt kommen, angegeben sein, mit welchen Inhalten ihr Wissen trainiert wurde. Auch muss dokumentiert sein, wie das KI-Modell entwickelt wurde und wie das Urheberrecht bei der Verwendung von Texten und Bildern gewahrt wird. Damit werden weitere Kriterien einer EU-Verordnung umgesetzt, die für mehr Transparenz und Sicherheit im Umgang mit KI sorgen und den kritischen Blick von Verbrauchern schärfen sollen. "KI-Modelle, die bereits im Einsatz sind, haben in der Regel noch bis August 2027 Zeit, um sich an die Regeln anzupassen. Das ist eine Übergangsfrist", erklärt die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) auf MDR-Nachfrage.
Bis zum 2. August müsste auch festlegt sein, welche Behörde für die Umsetzungen der Regeln in der EU-Verordnung zuständig ist. "Dies ist bisher nicht passiert. Laut AI Act sollte das bis Anfang August 2025 geschehen sein. Dafür ist ein ordentlicher Gesetzgebungsprozess notwendig. Aktuell gehen wir davon aus, dass die Bundesnetzagentur mit der nationalen Marktaufsicht betraut wird", so die DIHK.
Teurere Tickets im ÖPNV
Ab 1. August gibt es bundesweit auch einige Änderungen in der Gestaltung der Ticketpreise im ÖPNV. Dies gilt unter anderem für Kunden des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV), für Nutzer des WestfalenTarifs, des Karlsruher Verkehrsverbundes und des Bodensee-Oberschwabenverkehrsverbundes (kurz: Bodo).
Passbilder für Ausweise nur noch digital, Übergangsfrist abgelaufen
Seit 1. Mai 2025 dürfen Bilder für Personalausweise oder Reisepässe nur noch digital eingereicht werden. In Ausnahmefällen wurde noch eine Übergangsfrist gewährt, die am 1. August ausläuft – Passfotos in Papierform sollten noch akzeptiert werden, wenn das betreffende Bürgeramt noch nicht über die nötige Technik verfügt.
Papierfotos werden nun nicht mehr akzeptiert. Das soll Bild-Manipulationen wie durch Morphing verhindern. Dazu erklärt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auf seiner Homepage: "Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder (für Pass, Personalausweis und ausländerrechtliche Ausweisdokumente) elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen."
Die digitalen Passfoto-Dateien sollen direkt in den Behörden aufgenommen werden. Aufnahmen aus Fotostudios sind nur zulässig, wenn diese von einem zertifizierten Studio über eine sichere Verbindung digital an die Behörde übertragen werden.
Mit modernisierten Berufen ins neue Ausbildungsjahr
Am 1. August beginnt in Deutschland das neue Ausbildungsjahr. Auch in diesem Jahr geht dies einher mit Anpassungen von Ausbildungsordnungen für einige Berufe. Sie sollen den Anforderungen einer immer digitaler werdenden Arbeitswelt gerecht werden. Unter den sieben modernisierten Berufen sind: Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte.
Ein neuer Beruf ist allerdings wie bereits auch im vergangenen Jahr nicht hinzugekommen. Zuletzt wurde 2023 die/der Gestalter/-in für immersive Medien als neuer Beruf aufgenommen. Hier geht es um die Entwicklung von Konzepten und Technologien für Virtuelle und Augmentative Realität (VR und AR, auch angereicherte Realität genannt). Insgesamt haben Jugendliche und junge Erwachsene nun die Wahl zwischen 325 anerkannten dualen Ausbildungsberufen.
Neue Vergütungssätze bei Photovoltaik-Anlagen
Ab 1. August gelten neue Vergütungsregeln für Strom, der mit privaten Solaranlagen erzeugt wird. Produziert die Anlage nur für das Netz, zählt man als Volleinspeiser. Verbraucht man einen Teil selber und lässt nur überschüssigen Strom beim Netzbetreiber einfließen, ist man Teileinspeiser. Die Einspeisevergütung richtet sich nach der Maximalleistung der Anlage in Kilowatt-Peak (kWp). Bei für Wohnhausdächern meist üblichen Anlagen mit bis zu 10 kWp Leistung gibt es noch bis 1. August bei Teileinspeisung 7,94 Cent/kWh und bei Volleinspeisung 12,60 Cent/kWh. Danach gibt es weniger: 7,88 Cent (Teileinspeisung) und 12,48 Cent (Volleinspeisung) pro Kilowattstunde.
Die Höhe der Einspeisungsvergütung, auch EEG-Förderung genannt, sinkt halbjährlich. Das ist im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG) festgeschrieben. Wer also plant, sich eine Solaranlage auf das Dach zu setzen, sollte die Fristen im Blick haben. Denn vor der Inbetriebnahme muss man die Genehmigung beantragen und auch erhalten haben. Die nächste Preisanpassung erfolgt am 1. Februar. "Aktuell sind PV-Fachleute oft auf längere Zeit ausgebucht. Planen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt daher am besten langfristig", rät der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Achtung: Das betrifft die Anlagen, die nach dem Stichtag neu installiert werden. Für alle bereits bestehenden gibt es einen Garantiepreis für 20 Jahre, also der Dauer der möglichen Fördervergütung.
MDR (cbr)
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