Frist verpasst durch verspätete Brief-Zustellung? Das gilt für Betroffene
- Bei wichtiger Gerichtspost wird häufig eine Postzustellungsurkunde genutzt.
- In Sachsen-Anhalt weiß man von verspäteter Zustellung von Briefen, daher nutzt man auch digitale Kommunikation.
- Grundsätzlich gilt: Absender müssen nachweisen, dass ihre Briefe Empfänger rechtzeitig erreicht haben.
Briefe kommen derzeit mitunter stark verspätet beim Empfänger an – darunter auch wichtige Behördenschreiben, in denen Fristen gesetzt sind. Die Deutsche Post ist sich des Problems bewusst. Zwar erfolge die Zustellung im Großteil von Deutschland planmäßig, regional gebe es jedoch Verzögerungen.
Zur Begründung teilte das Unternehmen schriftlich mit: "Wir haben an manchen Standorten bei unseren Zustellern einen unerwartet hohen Krankenstand zu verzeichnen. Eine Reihe von Kollegen befindet sich darüber hinaus aufgrund der Ferienzeit in Sachsen und Sachsen-Anhalt im bereits längerfristig geplanten Erholungsurlaub." Daher komme es etwa im Süden Halles und in der Stadt Erfurt zu Verzögerungen bei der Postzustellung. Man arbeite daran, wieder pünktlich zustellen zu können und suche unter anderem nach neuem Personal, heißt es weiter.
Laufen die Menschen in den betroffenen Regionen nun Gefahr, Fristen zu versäumen, weil die Briefe nicht rechtzeitig ankommen?
Gerichte nutzen Postzustellungsurkunde
Im Falle von Gerichtspost sei das theoretisch möglich, sagt Christian Löffler, Landesvorsitzender des Bundes der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt. Allerdings sei es grundsätzlich so, dass die Gerichte viele Zustellungen mit einer sogenannten Postzustellungsurkunde durchführen. "In dieser Urkunde wird genau aufgeführt, wann das Schreiben beispielsweise in den Briefkasten eingelegt wurde. Wenn dokumentiert ist, dass beispielsweise am 10. Juli etwas in den Briefkasten eingelegt wurde, dann beginnt auch die Frist erst an diesem Tag zu laufen."
Bei sogenannten gelben Briefen – also wichtiger Post von Behörden – ist also klar dokumentiert, wann sie den Empfänger erreicht haben. Löffler erklärt, wichtige Schreiben würden grundsätzlich so verschickt. Jedoch kämen sie nicht unbedingt schneller an: "Theoretisch ist dies natürlich möglich, wenn eine kurzfristige Ladung erfolgt, dass die Post erst Wochen später zustellt, dass man dann den Termin verpasst. Aber man hat dann in jedem Fall eine ausreichende Entschuldigung."
Behörden nutzen digitale Kommunikation
Auch andernorts ist das Problem bekannt: Die Stadtverwaltung Halle etwa teilt schriftlich mit, dass sie immer wieder Verzögerungen in der Zustellung verzeichne. Deshalb arbeite die Stadt wenn nötig mit entsprechendem Vorlauf und nutze auch die elektronische Zustellung. Das gilt auch für die Finanzämter.
Dem Finanzministerium Sachsen-Anhalt zufolge biete das Elster-Portal die Option, Bescheide auch digital zu übermitteln. Tatsächlich habe es auch vereinzelt Fälle gegeben, bei denen es Probleme mit der Postzustellung gab.
Absender müssen nachweisen, dass Brief Empfänger rechtzeitig erreicht hat
In Sachsen dagegen sind die Verzögerungen noch kein Thema bei den Finanzämtern. Im Zweifelsfall verweist das Landesamt für Steuern und Finanzen aber auf die Regelung im Verwaltungsverfahrensgesetz.
Grundsätzlich ist es also der Absender eines Briefes, der nachweisen muss, dass er den Empfänger auch rechtzeitig erreicht hat.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke