Die EU-Kommission hatte 2022 Investitionen in Atomkraft und Gas als nachhaltig eingestuft - zum Ärger von Umweltverbänden und einigen Mitgliedsstaaten. Österreich hatte daraufhin eine Klage eingereicht, die nun abgewiesen wurde.

Die europäische Wirtschaft klimaneutral zu machen - das ist das Ziel des "Green Deal“ der EU. Die vielen hundert Milliarden, die der ökologische Umbau kostet, sollen dabei auch aus den Finanzmärkten kommen. Will man Finanzströme in nachhaltiges Wirtschaften umlenken, ist es wichtig, zu bestimmen, welches Wirtschaften überhaupt nachhaltig ist. Die sogenannte Taxonomie der EU legt Kriterien für die Nachhaltigkeit fest.

Als ökologisch nachhaltig gelten bislang Solarstrom, Wasser- und Windkraft. Seit 2022 werden allerdings auch Atomkraft und Gas als nachhaltig betrachtet. Sie könnten für eine Übergangszeit fürs Klima wichtig sein, sagt die EU-Kommission.

Klagen von Umweltverbänden und Mitgliedsstaaten

Umweltverbände meinen hingegen, dass das den "Green Deal" aufweicht und Technologien als klimafreundlich behandelt werden, die es eigentlich nicht sind. Sie haben gegen die Neuregelung geklagt, genau wie Österreich und Luxemburg.

Das Europäische Gericht hat nun in erster Instanz die österreichische Klage abgewiesen. Das Gericht sagt: Die EU-Kommission durfte Atom und Gas als Technologien ansehen, die unter bestimmten Voraussetzungen zum Klimaschutz beitragen. Es sei in Ordnung, wenn die EU-Kommission meint, dass erneuerbare Energien derzeit noch keine ausreichende Alternative seien. Und auch die Risiken der Kernenergie habe die Kommission außer Acht lassen dürfen.

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