Laubbläser in Zürich nur noch eingeschränkt erlaubt
Laubbläser dürfen in Zürich bald nur noch elektrisch laufen - und das auch zeitlich beschränkt. In einer Volksabstimmung stimmte eine Mehrheit für restriktive Regeln.
Sie sind laut, schaden der Tierwelt und sind schlecht für die Gesundheit - trotzdem sind Laubbläser ein beliebtes Gerät, um Wege oder Grünflächen von Laub zu befreien. In Zürich wird der Einsatz von Laubbläsern und Laubsaugern künftig stark eingeschränkt. Dafür haben sich knapp 62 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in einer Volksabstimmung der größten Stadt der Schweiz ausgesprochen.
Demnach dürfen elektrisch betriebene Geräte nur noch von Oktober bis Dezember verwendet werden. In den anderen Monaten gibt es Ausnahmen, etwa für Bauarbeiten oder zum Saubermachen nach Großveranstaltungen. Benzinbetriebene Laubbläser und Laubsauger sind aus Lärmschutzgründen ab sofort nicht mehr erlaubt.
Schädlich für Mensch und Tier
Die Behörden reagieren damit auf die gängige Praxis, den Boden ganzjährig von Dreck und Unrat mit den Geräten zu befreien. Dabei wirbeln sie Feinstaub und Bakterien auf, was der Lunge schaden kann. Geräte mit Verbrennungsmotoren erzeugen Luftschadstoffe, die oft ungefiltert abgegeben werden. Einige Modelle der Laubbläser und -sauger sind teils so laut, dass sie bei langfristiger Beschallung dem Gehör schaden.
Besonders für Tiere sind die Geräte bedrohlich. Mit hohen Luftgeschwindigkeiten entfernen sie auch Kleinlebewesen vom Boden, die anderen Tieren als Nahrungsquelle dienen. Laubsauger verfügen außerdem häufig über einen Häcksler, der das Laub zerkleinert. Für Kleintiere wie Igel sind diese lebensbedrohlich.
Grüne und linke Parteien hatten sich für die neue Regelung ausgesprochen. Gegner des Vorhabens befürchten durch die restriktiven Regeln allein bei der Stadtverwaltung zehntausende Stunden Mehrarbeit, wie sie in der Abstimmungspublikation schreiben. Auch seien neue, akkubetriebene Geräte deutlich leiser, weshalb das Argument des Lärms "wie ein Vorwand" wirke.
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