Der Ex-Bundestagsabgeordnete Lintner ist wegen Bestechung von Mandatsträgern zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Strafbar gemacht haben will er sich aber nicht - und legt nun Revision ein.

Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Eduard Lintner will das Bestechungsurteil gegen ihn zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre nicht akzeptieren. Lintner habe Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt, bestätigte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts München. Die Anklage habe keine Rechtsmittel eingelegt. Zunächst hatte der Fränkische Tag berichtet.

Lintner war in München wegen Bestechung von Mandatsträgern zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Er hatte gegen Ende des monatelangen Verfahrens die Weiterleitung von aserbaidschanischen Geldzahlungen an eine inzwischen verstorbene CDU-Bundestagsabgeordnete eingeräumt. Diese sollte dafür Entscheidungen im Sinne Aserbaidschans beeinflussen, nachdem Lintner selbst nicht mehr Mitglied des Europarats war.

Lintner: "Praktisch allgegenwärtiger" Lobbyismus

Tatsächlich flossen erste verschleierte Zahlungen aus Aserbaidschan an die CDU-Politikerin auch über eine Firma Lintners. Er selbst verteidigte sich vor Gericht mit den Worten: "Ich habe das Ganze für die Art von Lobbyismus gehalten, die bis heute praktisch allgegenwärtig ist." Am Ende des Prozesses bekräftigte er erneut, er sei sich keiner Straftat bewusst gewesen. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert.

Aserbaidschan soll sich laut Anklage jahrelang bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen - mit Erfolg. Teils gelang das auch mit Hilfe Lintners: Er saß 33 Jahre lang im Bundestag, war zeitweise Parlamentarischer Staatssekretär und bis 2010 Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats.

Verfahren gegen weiteren Ex-Abgeordneten abgetrennt

Neben Lintner waren in dem Prozess zunächst auch der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land und zwei weitere Beschuldigte angeklagt. Fischer, dem Bestechlichkeit vorgeworfen wird, bestreitet alle Vorwürfe - wie Lintner anfangs auch. Es gilt die Unschuldsvermutung. 

Nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt, es muss später ganz neu starten und soll im Herbst neu beginnen. Wird es nicht im nächsten Jahr abgeschlossen, droht Verjährung.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, zwischen 2011 und 2016 mindestens 84.000 Euro in bar aus Aserbaidschan erhalten zu haben. Die Beeinflussung der Tätigkeit von Mitgliedern der parlamentarischen Versammlungen internationaler Organisationen wie PACE ist in Deutschland allerdings erst seit 2014 strafbar.

Das Verfahren gegen die zwei weiteren Mitbeschuldigten wurde gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt.

Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke