Krankenhäuser müssen seit 2024 Mindestfallzahlen von Patienten vorweisen, um bestimmte Behandlungen anbieten zu können. Gegen diese Vorgaben klagen nun drei Bundesländer in Karlsruhe. Es geht vor allem um die Versorgung von Frühchen.

Die Länder Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sehen ihre Rechte bei der Krankenhausplanung verletzt und ziehen deswegen vor das Bundesverfassungsgericht. Man habe eine Klage eingereicht und wolle erreichen, dass Karlsruhe die Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüfe, teilten die Gesundheitsminister der drei Bundesländer mit. 

"Die Klage sehen wir als notwendiges letztes Mittel, um die verbriefte Hoheit der Länder bei der Krankenhausplanung gegen wiederholte Eingriffe des G-BA zu schützen", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne). 

Versorgung von Frühgeborenen im Fokus

Konkret stören sich die drei Bundesländer unter anderem an Vorgaben des Ausschusses zur Versorgung sehr kleiner Frühgeborener mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm. Seit 2024 bekommen Kliniken die Behandlung dieser Kinder nur noch von den Kassen vergütet, wenn sie jährlich bestimmte Mindestmengen an Patienten vorweisen können. Das soll dem Ausschuss zufolge die Risiken für Patientinnen und Patienten etwa bei planbaren Operationen senken, weil die medizinischen Teams mehr Erfahrung haben. Die Länder fürchten, dass diese Vorgabe zu Versorgungsengpässen führt.

Kritisch sehen die Länder außerdem Vorgaben für Stammzellentransplantationen, Personalvorgaben für stationäre Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik sowie komplizierte Vorgaben, wenn die Länder Ausnahmeregelungen von den Vorgaben erteilen wollen.

Der G-BA greife damit in die Verantwortung der Länder ein und hebele diese praktisch aus. "Es kann nicht die Einhaltung starrer Grenzen für die Erfüllung von Mindestmengen maßgebend sein, wenn es darum geht, eine flächendeckende Versorgung von Frühgeborenen sicherzustellen", sagte Lucha. 

Sehr kleine Frühchen darf seit 2024 nicht mehr jede Klinik behandeln.

Länder sehen regionale Versorgung in Gefahr

Zwar seien Spezialisierung und Konzentration hochkomplexer Leistungen unerlässliche Bausteine einer modernen Krankenhausplanung, erklärte Schleswig-Holsteins Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken. Die Länder müssten aber weiter flexibel agieren können, um die regionale Versorgung sicherstellen zu können, so die CDU-Politikerin.

Und Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD) ergänzte: "Wir wollen prüfen lassen, ob die geltenden Mindestmengen- und Personalvorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses mit der Verantwortung der Länder für eine auskömmliche Krankenhausversorgung vereinbar sind."

Der Gemeinsame Bundesausschuss G-BA ist das höchste Beschlussgremium im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die circa 73 Millionen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung beanspruchen können.

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