• In der Gastronomie und der Hotellerie ist das Lohnniveau besonders niedrig, viele Beschäftigte dürften von der Erhöhung des Mindestlohns profitieren.
  • Bei mehr als jedem zweiten Minijobber steigt der Stundenlohn.
  • Deutschlandweit sind bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen, besonders viele davon in Ostdeutschland.

In Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt könnten bis zu 660.000 Menschen vom höheren Mindestlohn profitieren, der am 1. Januar von 12,82 auf 13,90 Euro pro Stunde steigt. Das geht aus Schätzungen des Statistischen Bundesamts hervor, die MDR Data vorliegen.

Allein im verarbeitenden Gewerbe sind demnach bis zu 100.000 Beschäftigte von der Erhöhung betroffen – etwa in Fabriken und in Betrieben der Lebensmittelproduktion. In der Branche "Verkehr und Lagerei" kommen weitere rund 60.000 Beschäftigte hinzu, darunter beispielsweise Paketzustellerinnen und Lkw-Fahrer. Besonders hoch ist der Anteil der Niedrigverdiener im Gastgewerbe, zu dem Gastronomie und Hotellerie zählen: In Sachsen erhalten hier bis zu 50.000 der insgesamt 79.000 Beschäftigten den höheren Mindestlohn. Für Thüringen und Sachsen-Anhalt liegen im Gastgewerbe keine belastbaren Daten vor.

Die Schätzungen basieren auf einer Erhebung der Statistischen Landesämter aus dem April 2024. Dabei wurden bundesweit rund 58.000 Betriebe mit neun Millionen Beschäftigten zu ihrer Gehaltsstruktur befragt. Lohnsteigerungen seit April 2024 sowie Sonderzahlungen und andere Zuschläge wurden in der Auswertung nicht berücksichtigt. Die Zahlen sind daher als Obergrenzen zu verstehen.

Besonders viele Niedrigverdiener in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern

Deutschlandweit sind von der Mindestlohnerhöhung den Angaben zufolge bis zu 6,6 Millionen Jobs betroffen, besonders viele davon in Ostdeutschland: Am höchsten ist der Anteil der Niedrigverdiener in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen mit bis zu 22 bzw. 21 Prozent, am niedrigsten in Hamburg und Bayern mit 14 bzw. 15 Prozent.

Auch zwischen den Geschlechtern zeigen sich deutliche Unterschiede. Rund jede fünfte beschäftigte Frau dürfte durch den steigenden Mindestlohn einen höheren Lohn erhalten, bei den Männern ist es etwa jeder siebte. Besonders häufig sind Beschäftigte in geringfügigen Arbeitsverhältnissen betroffen: Etwa 59 Prozent der Minijobber verdienten bislang einen Stundenlohn von weniger als 13,90 Euro pro Stunde, ihr Lohn dürfte sich also erhöhen. Unter den Teilzeitbeschäftigten liegt dieser Anteil bei 16 Prozent, unter den Vollzeitbeschäftigten sind es 6 Prozent.

Ebenso groß sind die Unterschiede zwischen den Branchen: Allein im Gastgewerbe dürfte sich der höhere Mindestlohn bundesweit bei rund einer Million Menschen auf der Gehaltsabrechnung bemerkbar machen, das entspricht 56 Prozent aller dort Beschäftigten. In den Bereichen "Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung" sowie "Erziehung und Unterricht" liegt dieser Anteil bei nur zwei bzw. sechs Prozent.

Zum 1. Januar 2027 soll der gesetzliche Mindestlohn in einer zweiten Stufe auf 14,60 Euro pro Stunde angehoben werden. Laut Statistischem Bundesamt könnten davon bis zu 1,7 Millionen weitere Beschäftigte profitieren. Weil auch diese Schätzung auf der Verdiensterhebung aus dem April 2024 basiert und zwischenzeitliche Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden, könnte die tatsächliche Zahl der Betroffenen geringer ausfallen.

MDR (David Wünschel, Maximilian Schörm)

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