Wie Fahrradschutzstreifen in der Praxis funktionieren sollen
- Für Radfahrer gibt es verschiedene Arten von Wegen. Diese sind nicht immer leicht zu unterscheiden.
- Auf den gestrichelten Radschutzstreifen dürfen Autofahrer nur in Ausnahmefällen ausweichen.
- Der ADFC fordert mehr separate Infrastruktur für Fahrräder, um das Unfallrisiko zu senken.
Wer regelmäßig Fahrrad fährt, hat es vielleicht schon einmal selbst erlebt: Ein Autofahrer überfährt die gestrichelte Linie – den sogenannten Radschutzstreifen – und drängelt sich knapp am Fahrradfahrer vorbei.
Radweg, Fahrradstreifen, Radschutzstreifen – Was die Unterschiede sind
Radschutzstreifen befinden sich meistens innerorts und stellen eine besonderen Raum für Radfahrer dar. Wichtig ist hier eine Unterscheidung, sagt Florian Wagner vom ADAC Sachsen: "Wir müssen dabei unterscheiden zwischen dem Radweg, dem Fahrradstreifen und dem Radschutzstreifen. Der Radweg ist baulich getrennt von der Fahrbahn, während der Fahrradstreifen eine abmarkierte mit durchgezogene Streifen auf der Fahrbahn ist. Diese Linie darf auch nicht überfahren werden."
Option drei sei der Radschutzstreifen. "Er soll die Radfahrenden schützen, aber er ist mit einer gestrichelten Linie markiert, die überfahren werden darf."
Autos dürfen Schutzstreifen für Radfahrer nur in Ausnahmefällen befahren
Das sei aber nur im Ausnahmefall gestattet, erklärt Konrad Krause vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club – kurz ADFC – in Sachsen: "Mit dem Auto darf man den Fahrradschutzstreifen nur dann befahren, wenn man Hindernissen oder dem Gegenverkehr ausweicht. Parken und Halten auf dem Schutzstreifen ist grundsätzlich verboten." Das werde mit einem Punkt in Flensburg bestraft. "Autofahrer müssen beim Überholen auf dem Fahrradschutzstreifen den üblichen Seitenabstand von 1,5 Metern einhalten."
ADFC fordert mehr separate Infrastruktur für Fahrräder
Immer wieder komme es vor, dass Autofahrer den Radschutzstreifen zweckentfremdeten, beklagt Krause: "Gerade dass sie von Autos bei Stau vollgestellt werden, dass dort entladen wird oder geparkt wird. Dann wird der Fahrradschutzstreifen immer wieder als zweite Fahrspur benutzt." Das sei alles nicht zulässig. Deshalb fordert der ADFC separate Fahrrad-Infrastruktur. Denn nur auf einer baulich getrennten Infrastruktur sei man mit dem Fahrrad sicher. Der Schutzstreifen könne nur eine Notlösung für den Einzelfall sein.
Egal, ob jemand mit dem Drahtesel einen Radweg, einen Fahrradstreifen oder den Radschutzstreifen benutzt – es gilt immer ein Rechtsfahrgebot. Außerdem gilt für Radfahrer und Autofahrer gleichermaßen stets auch Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung. Der fordert vor allem: gegenseitige Rücksichtnahme.
Haftungsausschluss: Das Urheberrecht dieses Artikels liegt bei seinem ursprünglichen Autor. Der Zweck dieses Artikels besteht in der erneuten Veröffentlichung zu ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung dar. Sollten dennoch Verstöße vorliegen, nehmen Sie bitte umgehend Kontakt mit uns auf. Korrektur Oder wir werden Maßnahmen zur Löschung ergreifen. Danke