• Fußfessel bei "Hochrisikofällen" und härtere Strafen geplant.
  • Entwurf orientiert sich an Spanien, wo es keine Todesopfer mehr gab.
  • In Deutschland steigt die Zahl der Fälle von häuslicher Gewalt.

Opfer von häuslicher Gewalt in Deutschland könnten bald besser geschützt werden. Wie Zeitungen der Funke-Mediengruppe und die Deutschen Presse-Agentur berichten, liegt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein Entwurf zu Änderungen am Gewaltschutzgesetz vor, der unter anderem die Einführung einer elektronischen Fußfessel für die Täter bundesweit vorsieht. Einige Bundesländer haben dafür bereits eigene Rechtsgrundlagen.

Elektronische Überwachung bei hohem Risiko

Die Fußfessel soll dem neuen Gesetzentwurf zufolge bei sogenannten Hochrisikofällen und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Familiengerichte sollen sie zunächst für höchstens ein halbes Jahr anordnen dürfen und um jeweils drei Monate verlängern können, wenn das Opfer das beantragt und die Gefahr nach Einschätzung des Gerichtes weiter bestehe. 

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) strebt den Berichten zufolge an, dass die neuen Regelungen Ende des Jahres 2026 in Kraft treten können.Bildrechte: picture alliance/dpa | Carsten Koall

Die Opfer sollen demnach über ein Empfangsgerät gewarnt werden, wenn ihre Peiniger einen festgelegten Mindestabstand unterschreiten. Auch die Polizei soll dann automatisch alarmiert werden.

Zudem sollen die Familiengerichte laut Gesetzentwurf die Täter künftig zu Anti-Gewalt-Trainings verpflichten können. Um eine bessere Einschätzung der Bedrohungslage möglich zu machen, sollen die Gerichte auch Auskünfte aus Waffenregistern anfordern dürfen. Verstöße gegen deren Anordnungen zum Gewaltschutz sollen darüber hinaus mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren Haft bestraft werden können.

Vorbild aus Spanien: Keine Todesopfer mehr

Die Pläne orientieren sich an Spanien. Dort sei nach der Einführung der elektronischen Fußfessel für Täter seit 2009 kein Opfer häuslicher Gewalt mehr getötet worden, heißt es in dem Gesetzentwurf: Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung könne im Einzelfall auch in Deutschland dazu beitragen, dass Tötungen oder schwere Körperverletzungen verhindert werden.

Bisher können demnach bei einem Verstoß gegen eine gerichtliche Gewaltschutzanordnung ohne elektronische Aufenthaltsüberwachung nur die Opfer die Polizei selbst informieren, wenn die Täter bereits nahe sei.

Mehr Fälle häuslicher Gewalt – Rekord-Zahl für 2024 

Im Jahr 2023 sind mehr als 250.000 Menschen in Deutschland häuslicher Gewalt zum Opfer gefallen. Das geht aus Zahlen des Bundeskriminalamts hervor. Die für 2024 sind noch nicht offiziell vorgestellt worden. Nach einem Bericht der "Welt am Sonntag" unter Berufung auf das BKA gab es mit 265.942 betroffenen Menschen im vergangenen Jahr allerdings einen Rekordwert.

Experten gehen außerdem von einer recht hohen unbekannten Zahl nicht gemeldeter Fälle aus. Der Großteil der Betroffenen sind demnach Frauen, die überwiegende Mehrheit der Tatverdächtigen sind Männer. 

KNA, AFP, dpa, MDR (ksc)

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