Die verurteilte Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich hat ihre Haftstrafe im Frauengefängnis Chemnitz nicht angetreten. "Frau Liebich war bis heute um 18 Uhr am Freitag zum Haftantritt geladen", sagte Staatsanwalt Dennis Cernota am Freitagabend. Sie sei jedoch nicht erschienen. Gegen Liebich ergehe nun ein Vollstreckungshaftbefehl, erklärte Cernota. Nach ihr werde gefahndet. Dazu, wie die Fahndungsmaßnahmen aussehen, machte Cernota "aus operativtaktischen Gründen" keine Angaben.

Aus einer von Versammlungsteilnehmern vor der Justizvollzugsanstalt Chemnitz abgespielten Sprachnachricht gehe hervor, dass Liebich "sich unpässlich fühlt und in ein Drittland abgesetzt hat", sagte ein Polizeisprecher. Auf ihrem Profil im Sozialen Netzwerk "X" behauptet Liebich in verschiedenen Posts, dass sie sich in Russland aufhalte. Vor dem Gefängnis hatten sich rund 60 Personen, darunter Demonstranten der rechtsextremen Partei "Freie Sachsen" versammelt. Die Demo wurde laut Polizei aufgelöst.

Rechtsextremisten demonstrieren für Liebich

Liebich hatte ihre Anhänger in der vergangenen Woche auf der Plattform X (früher Twitter) über den anstehenden Haftantritt informiert. Dort bat die nach eigenen Angaben Verschuldete ihre Anhänger auch um Geld für die Telefongebühren im Gefängnis. Der Staatsanwaltschaft Halle zufolge waren die Nähe zu Liebichs Wohnort in Sachsen und das eingetragene Geschlecht auschlaggebend für die Frauen-JVA.

Am Frauengefängnis Chemnitz demonstrierten am Freitagabend Anhänger der Rechtsextremistin Marla Liebich. Polizeifahrzeuge bezogen am Eingang Stellung. Bildrechte: picture alliance/dpa/Hendrik Schmidt

Neues Selbstbestimmungsgesetz genutzt

Liebich hatte zuvor das von der Ampelregierung in Berlin beschlossene Selbstbestimmungsrecht genutzt, um ihren Geschlechtseintrag zu ändern. Dabei hatte sie zuvor Transpersonen beschimpft. Kritiker sprachen von einem Missbrauch des Gesetzes. Ein Sprecher der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Queeres Netzwerk Sachsen sagte MDR SACHSEN aber, man wolle das Geschlecht von Einzelpersonen nicht hinterfragen.

Mit Berufung und Revision gescheitert

Liebich war im Juli 2023, damals noch als Mann, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Verurteite hatte auf einer rechten Demo in Halle unter anderem indirekt Migranten mit Gewalt gedroht. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt beobachtete Liebich als Rechtsextremisten. Die von Liebich angestrengte Berufung und eine Revision wurden abgewiesen. Daraufhin kündigte Liebich ein Gnadengesuch an.

Liebich ist eine bekannte rechtsextreme Aktivistin. Sie ist bereits einschlägig vorbestraft, wurde zuvor aber lediglich zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt. Unter anderem wurde gegen Liebich im Jahr 2022 wegen Volksverhetzung und Verleumdung der Grünen-Politikerin Renate Künast und des früheren SPD-Chefs Martin Schulz eine Bewährungsstrafe verhängt und gemeinnützige Arbeit angeordnet.

MDR (wim/ben/Luca Deutschländer)/dpa/afp

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