Der Freistaat Sachsen berät mögliche Justizopfer, die in der DDR wegen angeblich asozialen Verhaltens verurteilt worden waren. Wie die Landesbeauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur mitteilte, bietet sie Mitte September einen Telefonsprechtag an.

Das Zuchthaus Waldheim war einst das größte Zuchthaus Sachsens. Das Gefängnis war ein Schauplatz der sogenannten Waldheimer Prozesse, bei denen 1950 tausende Menschen aus politischen Gründen verurteilt wurden. (Archivbild)Bildrechte: picture alliance / dpa | Wolfgang Kluge

Unliebsame DDR-Bürger zu Unrecht verurteilt

Der sogenannte "Asozialen"-Paragraph 249 wurde in der DDR genutzt, um Prostituierte oder Arbeitslose zu bestrafen. Zwischen 1969 und 1989 wurden damit mehr als 160.000 Menschen verurteilt. Nicht selten diente der Paragraph dazu, politisch unliebsame Menschen zu kriminalisieren. Dazu gehörten Ausreisewillige, die ihren Arbeitsplatz verloren hatten.

Telefonsprechtag am 16. September

Der Telefonsprechtag ist am 16. September von 8 bis 16 Uhr. Dort erhalten Betroffene unter der Nummer 0351- 4 93 37 00 dort vertraulich Auskunft, ob für sie eine Rehabilitierung und damit Ansprüche auf Entschädigung infrage kommen. Eine Anmeldung ist nicht nötig.

MDR (phb)/dpa

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