Im Prozess gegen Hanna S. fordert die Bundesanwaltschaft neun Jahre Haft. Die 30-Jährige soll mit Maja T. und weiteren Personen mutmaßliche Neonazis in Budapest attackiert haben. Die Bundesanwältin spricht von "Gewalttourismus".

Im Prozess gegen die mutmaßliche Linksextremistin Hanna S. hat die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Jahren gefordert. Die Vertreterinnen des Generalbundesanwalts warfen Hanna S. in ihrem Plädoyer versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vor.

Hanna S. steht seit Februar in München vor Gericht. Sie soll sich an Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten im Februar 2023 in der ungarischen Hauptstadt Budapest beteiligt haben. Sie habe sich vor dem Angriff einer Gruppe angeschlossen, deren Angehörige eine "militante linksextremistische Ideologie" teilten, sowie den Rechtsstaat und das staatliche Gewaltmonopol ablehnten, heißt es in der Anklage. 

Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextreme

Den Mitgliedern der Gruppe werden mindestens fünf Angriffe auf mutmaßliche Neonazis am sogenannten Tag der Ehre vorgeworfen. An diesem Tag kommen laut Bundesanwaltschaft jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa nach Budapest, um des Ausbruchsversuchs der deutschen Wehrmacht, der Waffen-SS und ihrer ungarischen Kollaborateure aus der von der Roten Armee belagerten Stadt zu gedenken.

Zusammen mit anderen Gruppenmitgliedern soll sich Hanna S. an zwei Angriffen auf insgesamt drei Menschen im öffentlichen Raum beteiligt haben. Die Opfer hätten Kopfverletzungen davongetragen - in einem Fall so schwere, dass sie zum Tod hätten führen können, wie es von der Bundesanwaltschaft heißt.

Yunus Ziyal, Rechtsanwalt von Hanna S., hatte bereits vor dem Prozess erklärt, die Anklage entbehre jeglicher Grundlage: Der Vorwurf des versuchten Mordes sei nicht haltbar. Auch der Vorwurf, Hanna S. habe sich als Mitglied an einer kriminellen Vereinigung beteiligt, ergebe sich aus dem "dürren Aktenmaterial" nicht, so Ziyal.

Bundesanwältin spricht von "Gewaltterrorismus"

Die Bundesanwältin teilt diese Argumentation nicht. "Es gibt in einem Rechtsstaat unter keinen Umständen gute politische Gewalt", sagte sie in ihrem Plädoyer vor dem Oberlandesgericht München und sprach von "Gewalttourismus". Die Angeklagte vertrete einen "militanten Antifaschismus" und lehne den demokratischen Rechtsstaat ab. Im Juli erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen sechs weitere mutmaßliche Beteiligte an der Attacke.

Zu der kriminellen Vereinigung, dessen Mitgliedschaft Hanna S. vorgeworfen wird, gehört aus Sicht der Ermittler auch die im Juni nach Ungarn ausgelieferte non-binäre Person Maja T. Auch Maja T. werden Angriffe auf vermeintliche und tatsächliche Teilnehmer des rechtsextremen "Tag der Ehre" vorgeworfen.

Maja T. war zunächst monatelang untergetaucht, wurde im Dezember 2023 jedoch von Zielfahndern des sächsischen Landeskriminalamtes in einem Hotel in Berlin festgenommen. Im Sommer 2024 war Maja T. aus der Justizvollzugsanstalt Dresden an die ungarischen Behörden überstellt worden. Der Vorgang hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Überstellung eigentlich untersagt hatte.

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