Tiefstehende Sonne: Wie Unfälle vermieden werden können
- Wen die Sonne blendet, der darf bei schlechter Sicht nicht einfach weiterfahren. Notfalls müssen Autofahrer anhalten, um Unfälle zu vermeiden.
- Verursacht man einen Unfall, ist die Sonne keine Entschuldigung. Als Konsequenz können der Verlust des Versicherungsschutzes oder sogar eine Anzeige folgen.
- Der ADAC empfiehlt Vorsichtsmaßnahmen, um die Sicht zu verbessern.
Tiefstehende Sonne bei der morgendlichen oder abendlichen Fahrt im Auto – da hilft nur eins: Sonnenblende runterklappen, rät Jan Vorwerg, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Leipzig.
Strenge Regeln: Bei schlechter Sicht muss angehalten werden
Wer einen Unfall verursacht, weil das Sonnenlicht blendet, bekommt Probleme, erklärt Vorwerg: "Ja, ich kenne die Fälle natürlich. Das gibt es mitunter auch bei Rotlichtverstößen. Dass dann Betroffene sagen, die Sonne stand so tief, ich konnte das nicht richtig erkennen. Aus der Rechtspraxis muss ich sagen, dass einem so ein Einwand fast nie weiterhilft. Weil die Gerichte da doch recht streng sind und sagen: Wer nicht genau erkennen kann ob rot oder grün ist, der muss zur Not anhalten und kann nicht einfach in die Kreuzung reinfahren."
Im Notfall müsse man sogar aussteigen und nachschauen, empfiehlt Jan Vorwerg: "Wenn Sie jetzt vor einer Ampel stehen und Sie wissen nicht ob rot, grün oder was auch immer ist, dann können Sie nicht einfach losfahren und sagen, haha, das war die Sonne. Da sind die Gerichte aus sehr streng."
Verlust des Versicherungsschutzes und Anzeige möglich
Wer wegen tiefstehender Sonne einen Unfall verursacht, verliert mitunter sogar seinen Versicherungsschutz bezogen auf den konkreten Unfall. Wegen heftiger Sonneneinstrahlung nichts sehen zu können, sei im Grunde gar keine Entschuldigung, sagt Rechtsanwalt Vorweg. "Versetzen Sie sich mal in die Situation des Unfallgegners. Soll der plötzlich eine Mithaftung bekommen, nur weil der andere nicht richtig schauen konnte, weil die Sonne tief stand? Das kann es im Ergebnis auch nicht sein."
Kommen Menschen zu Schaden, erstattet die Polizei automatisch Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen den Unfallversacher.
Vorsichtsmaßnahmen: Saubere Scheiben, Sonnenbrille, angepasste Fahrweise
Auch Florian Wagner vom ADAC Sachsen warnt vor zu großer Sorglosigkeit bei Fahren in Richtung tiefstehender Sonne: "Wer nichts mehr sieht, auf jeden Fall anhalten. Und damit man aber weiterhin was sieht, kann man ein paar Sachen beachten. Man kann versuchen seine Scheibe freizuhalten, von vorn herein die Scheibe säubern. Wischwasser regelmässig nachfüllen. Aber auch eine Sonnenbrille dabei haben und wenn die Sonne schon tief steht, eher zur Sonnenbrille greifen. Ganz wichtig ist die angepasste Geschwindigkeit zu den Sichtverhältnissen."
Sonneneinstrahlung kein überdurchschnittlich häufiger Grund für Unfälle
Laut sächsischer Unfallstatistik gab es von Januar bis Mai 2025 insgesamt 74 Unfälle aufgrund, wie es heißt, durchblendender Sonne. Statistisch gesehen ist das aber nur ein Bruchteil – gemessen an der Gesamtzahl der verschiedenen Unfallursachen im gleichen Zeitraum, das waren 6.200.
Dass es mehr Unfälle wegen tiefstehender Sonne geben soll, kann die Polizeidirektion Leipzig – zumindest für ihren Bereich – nicht bestätigen. Telefonisch teilte ein Sprecher MDR AKTUELL mit, dass es hierfür für die Messestadt keine belastbaren Zahlen gebe.
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